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Bewährungsstrafe im MAN-Prozess

bg - In einem weiteren Verfahren rund um die Schmiergeldaffäre des MAN-Konzerns ist die ehemalige Geschäftsführerin einer Bustochter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem Urteil war eine Absprache zwischen Verteidigung, Gericht und...

Bewährungsstrafe im MAN-Prozess

bg – In einem weiteren Verfahren rund um die Schmiergeldaffäre des MAN-Konzerns ist die ehemalige Geschäftsführerin einer Bustochter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem Urteil war eine Absprache zwischen Verteidigung, Gericht und Anklage vorausgegangen. Im Gegenzug dafür, dass sie Bestechung im geschäftlichen Verkehr einräumte, stellte das Gericht eine Strafe von zehn Monaten in Aussicht. Einer Mitteilung des Gerichts ist zu entnehmen, dass die Beklagte den damals entstandenen Schaden von 400 000 Euro bereits zurückgezahlt hat. Weitere 60 000 Euro soll sie nun an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.In der Vorwoche war mit dem ehemaligen Nutzfahrzeuge-Chef Anton Weinmann der bislang ranghöchste Konzernmanager zu einer Bewährungsstrafe von ebenfalls zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte sich nach langem Widerstand doch dazu durchgerungen, ein eingeschränktes Schuldeingeständnis abzulegen und das Verfahren damit zu beenden.