Christoph Röttele tritt ab
sck
Das Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 ist auf der Suche nach einem neuen Chef. Denn der bisherige Sprecher der Geschäftsführung, Christoph Röttele, verlässt das Unternehmen. Einen entsprechenden Bericht der „Finanz-Szene“ bestätigte eine Pressesprecherin von Check24 auf Nachfrage der Börsen-Zeitung. Röttele gehe spätestens bis Ende Juni dieses Jahres auf eigenen Wunsch. Sie erwähnte persönliche Gründe. Röttele wolle sich mehr der Familie widmen, heißt es.
Der Manager (Jahrgang 1970) ist seit sechs Jahren für das Unternehmen mit Hauptsitz in München in oberster Position tätig. Über seine jüngste Entscheidung hat Check24 nach außen auf eine Pressemitteilung verzichtet. Ein Nachfolger steht noch nicht fest. Die Sprecherin verneinte, dass der Schritt von Röttele aus Unternehmenssicht überraschend gekommen sei. „Wir bedanken uns bei Christoph Röttele für die jahrelange, vertrauensvolle Zusammenarbeit und seine herausragenden Leistungen wie den erfolgreichen Aufbau unserer C24 Bank“, lässt sich Heinrich Blase, Gründer und Geschäftsführer von Check24, derweil zitieren. Blase soll dem Vernehmen nach über Rötteles Schritt bereits zuvor informiert gewesen sein. Er gehörte dem Vernehmen nach zu den Initiatoren der C24 Bank, einer Tochter von Check24. Nach Erteilung einer Vollbank-Lizenz für die Einheit schaltete die C24 im Herbst vergangenen Jahres ihre Banking-App live (vgl. BZ vom 14.10.2020). Die Plattform biete neben einem Girokonto mit Debitkarte auch den Vergleich von Baufinanzierungs- und Ratenkrediten sowie Tages- und Festgeldangeboten von mehr als 300 Partnerbanken.
Zuletzt Rückschläge
Zuletzt machte Check24 mit Rückschlägen Schlagzeilen. Nach einer erfolgreichen Klage von Verbraucherschützern nahm das Portal Anfang dieses Jahres sein Angebot zum Konditionsvergleich von Girokonten wieder vom Netz (vgl. BZ vom 19. Januar). Als Grund dafür nannte das Unternehmen die unklare Rechtslage. Den Ausschlag gaben seinerzeit die erfolgreiche Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) und der Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht München gegen das Portal. Die Kläger begründeten ihren Schritt damit, dass der Girokontenvergleich von Check24 gegen EU-Recht verstoße. Nach der verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzung zeichnet sich mittlerweile eine Lösung auf diesem Gebiet ab. Mit der Änderung des Zahlungskontengesetzes hat das Bundesfinanzministerium vorgesehen, dass die entsprechende Webseite des Girokontenvergleichs von der Finanzaufsicht BaFin aufgebaut und betrieben werden soll. Dieses Vergleichsangebot soll im zweiten Quartal 2022 online sein (vgl. BZ vom 22. März).
Check24 beschäftigt rund 700 Mitarbeiter an ihren drei deutschen Standorten München, Hamburg und Leipzig.