Erfolg für Cum-ex-Anwalt
dpa
Im Prozess wegen Wirtschaftsspionage rund um Cum-ex-Geschäfte hat ein Schweizer Gericht das Urteil gegen einen deutschen Anwalt aufgehoben. Angeklagt waren der in Deutschland als Cum-ex-Aufklärer gefeierte Anwalt Eckart Seith und zwei Mitarbeiter einer Schweizer Bank. Bei dem zunächst ermittelnden Staatsanwalt habe es einen „Anschein der Befangenheit“ gegeben, teilte das Obergericht in Zürich am Freitag mit. Das Verfahren wird an die Vorinstanz zurückgewiesen. Diese müsse prüfen, ob auf die Anklagezulassung zurückzukommen sei, so das Obergericht. Seith glaubt nicht, dass es eine weitere Verhandlung gibt, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Es gab keine Tat, nun gibt es auch keinen Tatvorwurf.“