Ex-VW-Markenvorstand scheitert mit Kündigungsschutzklage
ste – Der frühere Entwicklungschef der Marke Volkswagen, Heinz-Jakob Neußer, ist mit einer Kündigungsschutzklage gegen den Wolfsburger Autobauer gescheitert. Das Arbeitsgericht Braunschweig wies die Klage des 59 Jahre alten ehemaligen VW-Markenvorstands gegen insgesamt drei Kündigungen ab. Bereits die erste fristlose Kündigung im August 2018 sei wirksam, so das Gericht.Zur Begründung hieß es, dass sich die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Klägers in Bezug auf die Vernichtung einer Festplatte Ende August/Anfang September 2015 stützen könne. VW hatte Neußer, der 2013 nach zwei Jahren als Leiter der VW-Motorenentwicklung Mitglied des Markenvorstands mit Zuständigkeit für den Bereich Entwicklung geworden war, nach Bekanntwerden der Dieselabgasaffäre am 18. September 2015 beurlaubt. Neußer wurde später in den USA angeklagt, da er mitverantwortlich für die Abgasmanipulationen gemacht wird.Das Arbeitsgericht Braunschweig wies ferner die Widerklage von VW als unbegründet ab, mit der der Autohersteller die Feststellung erreichen wollte, dass Neußer schadenersatzpflichtig ist. Eine schuldhafte Pflichtverletzung Neußers sei nicht für alle ihm im Rahmen der Widerklage ab Anfang Oktober 2011 angelasteten Schadenspositionen festzustellen. Berufung ist für beide Seiten möglich.