Ex-Wirecard-Chef verliert seinen Hauptverteidiger
Braun verliert Hauptverteidiger
Reuters München
Mitten im Betrugsprozess um die milliardenschwere Pleite des Finanzkonzerns Wirecard verliert Ex-Vorstandschef Markus Braun seinen Hauptverteidiger. Rechtsanwalt Alfred Dierlamm sagte am Mittwoch, er habe sein Mandat in dem Prozess vor dem Landgericht München aus finanziellen Gründen niedergelegt. Das Honorarbudget der zuständigen Manager-Haftpflichtversicherung sei aufgebraucht. Dierlamm gilt als einer der prominentesten deutschen Strafverteidiger in zahlreichen Wirtschaftsverfahren wie im VW-Dieselskandal oder im Cum-Ex-Skandal.
„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mandatsbeendigung ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen und keine Gründe in der Sache selbst zugrunde liegen“, erklärten Dierlamm und seine Kanzleikollegin Elena-Sabella Meier in einem Schreiben an das Gericht.
Pflichtverteidiger übernehmen die Federführung
Der einstige Millionär Braun wird in diesem Verfahren nun von Pflichtverteidigern vertreten, die aus der Staatskasse bezahlt werden. Die Federführung übernahm die Rechtsanwältin Theres Kraußlach, die bereits vor Prozessbeginn im Dezember 2022 zu Brauns Verteidigerteam gestoßen war. Der Dax-Konzern Wirecard war 2020 zusammengebrochen, als aufflog, dass auf Treuhandkonten in Asien 1,9 Mrd. Euro fehlten. Die Staatsanwaltschaft spricht von Betrug, Bilanzfälschung, Marktmanipulation und Untreue. Braun hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Ein geständiger Mitangeklagter gilt als Kronzeuge, ein dritter Angeklagter schweigt bisher.
Eine Fülle von Straf- und Zivilprozessen
Braun und zahlreiche weitere Ex-Manager von Wirecard sind wegen des Bilanzskandals in etliche Straf- und Zivilprozesse verwickelt. Einen Großteil der Kosten trug der Versicherer Chubb, bei dem Wirecard wie viele andere Unternehmen auch eine Haftpflichtversicherung für seine Topmanager abgeschlossen hatte. Der Topf bei Chubb für diverse Verfahren belief sich nach Angaben aus Anwaltskreisen auf rund 17 Mill. Euro.
Auch darüber wie auch über Honorarforderungen gegen weitere D&O-Versicherer wie Swiss Re hatte es Prozesse vor mehreren Gerichten gegeben. Dierlamm verwies in seinem Schreiben an das Landgericht München darauf, dass Brauns Anwälte Ende März in Frankfurt in einem Rechtsstreit mit Chubb unterlegen waren.