Insiderhandel

Früherer Fondsmanager von Union Investment geht in Revision

Der Fall des vom Landgericht Frankfurt wegen Insiderhandels verurteilten Ex-Fondsmanagers von Union Investment geht voraussichtlich nach Karlsruhe. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat er Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Die 29....

Früherer Fondsmanager von Union Investment geht in Revision

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Der Fall des vom Landgericht Frankfurt wegen Insiderhandels verurteilten Ex-Fondsmanagers von Union Investment geht voraussichtlich nach Karlsruhe. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat er Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Die 29. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt unter dem Vorsitzenden Richter Moritz Rögler hatte den 45-Jährigen Ende September zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und die Einziehung von mehr als 45 Mill. Euro aus dessen Privatvermögen angeordnet (vgl. BZ vom 1. Oktober).

Angesichts der hohen Summe von 8,3 Mill. Euro, die der geständige Angeklagte erbeutet hatte, ist die lange Freiheitsstrafe zwar hart, aber an­gemessen (Az.: 7521 Js 238054/20). Anders sieht es bei der Höhe der Vermögensabschöpfung aus, bei deren Berechnung die Kammer dem Antrag der Anklage folgte. Sie hatte sich nicht an den Gewinnen der strafbaren Geschäfte orientiert, sondern an den Ordervolumina der dafür getätigten Derivatgeschäfte. Das widerspricht dem Grundsatz, dass die Vermögensabschöpfung keinen Strafcharakter haben soll, sondern die Vermögensverhältnisse wiederherstellen soll, die vor der Straftat herrschten.

Das wäre ein Leichtes, da er die Beute noch auf dem Konto liegen hat. Der leitende Angestellte mit einem Jahreseinkommen von zuletzt rund 440 000 Euro handelte nach eigener Darstellung nicht aus Habgier, sondern aus Kränkung über die vermeintlich fehlende Anerkennung durch seinen Arbeitgeber. Den An­trag der Verteidigung, die Vermögensabschöpfung auf 8,3 Mill. Euro zu be­grenzen, verwarf die Kammer jedoch unter Verweis auf den Wortlaut eines unter Juristen umstrittenen Gesetzes.

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