Cum-ex

Generalstaats­anwaltschaft sieht keinen Verdacht gegen Scholz

In der sogenannten Cum-ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen.

Generalstaats­anwaltschaft sieht keinen Verdacht gegen Scholz

dpa-afx

In der sogenannten Cum-ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin der dpa. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Die Sprecherin erläuterte, die Staatsanwaltschaft habe im März erneut davon abgesehen, Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher aufzunehmen, weil sie weiterhin einen strafprozessualen Anfangsverdacht verneint habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von der früheren Entscheidung ge­gen die Aufnahme von Ermittlungen abzuweichen.

„Seinerzeit wurde festgestellt, dass sich Hamburger Finanzbeamte – und somit auch ihre Vorgesetzten – nicht strafbar gemacht hatten, als sie es in Ausübung ihres Ermessens unterließen, für das Jahr 2009 angerechnete Kapitalertragsteuer in Höhe von 47 Mill. Euro aus Cum-ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.“ Die Staatsanwaltschaft er­kannte zudem keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Falschangaben von Scholz im Cum-ex-Untersuchungsausschuss. Scholz hatte erst kürzlich in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg Bank weiterhin jede Verantwortung zu­rück­ge­wiesen. „Es gibt keine Er­kenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat“, sagte er vorigen Donnerstag in Berlin. „Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird.“

Nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017 hatte die Hamburger Finanzverwaltung eine hohe Millionen-Steuerrückforderung gegen die Bank zunächst verjähren lassen. Erst später bemühte sie sich auf Druck des Bundesfinanzministeriums und eines Gerichtsbeschlusses doch um Eintreibung. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen zwei ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Auch ein Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft befasst sich damit.

Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Diese in die Ermittlungen einzubeziehen, verlangte etwa der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): „Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden.“ Die Bürgerbewegung Fi­nanzwende forderte Scholz zu mehr Transparenz in der Affäre auf. „Vor allem Ihr mangelnder Wille, Transparenz über die Vorwürfe zu schaffen und Konsequenzen daraus zu ziehen, nähren seit Jahren Politikverdrossenheit“, schreibt der Verein in einem Appell an Scholz.