Gericht erklärt einstigen Tengelmann-Chef für tot
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Mehr als drei Jahre nach seinem Verschwinden in den Schweizer Alpen hat das Amtsgericht Köln Karl-Erivan Haub, den einstigen Tengelmann-Chef, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes sei der 14. April 2018 festgestellt worden, teilte das Gericht mit. „Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen sind auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen und der beigebrachten Unterlagen für erwiesen erachtet worden“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts, der allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Nach den Angaben kann binnen eines Monats gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt werden.
Karl-Erivan Haub, Mitbesitzer des Handelskonzerns und Familienoberhaupt des Clans, war am 7. April 2018 alleine zu einer Skitour aufgebrochen und seither verschollen. Die Familie geht davon aus, dass der Manager tödlich verunglückte.
Allerdings war um die Todeserklärung ein heftiger Familienstreit entbrannt. Während die beiden Brüder Christian und Georg und das Familienunternehmen, zu dem unter anderem Obi und Kik gehören, im vergangenen Jahr darauf pochten, den Verschollenen gerichtlich für tot erklären zu lassen, setzte sich Katrin Haub, die Frau des Verschollenen, auch im Namen der beiden Zwillinge Viktoria und Erivan dagegen lange Zeit zur Wehr. Dabei ging es insbesondere um die Erbschaftsteuer und die Frage, wer diese zu tragen habe.
Erst vor wenigen Wochen hatten sich die Familienstämme auf eine Lösung geeinigt. Demnach werden die Angehörigen von Karl-Erivan ihre Gesellschaftsanteile (34,3 %) an Christian verkaufen, der 2018 die alleinige Geschäftsführung übernommen hatte. Zur Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart. Mitte Oktober hatte Christian sein Angebot über 1,1 Mrd. Euro öffentlich gemacht. Dieses hatten die Erben des Verschollenen allerdings als zu niedrig zurückgewiesen. Der Anteilsverkauf soll noch im Mai beurkundet werden.