PersonalieTan Xuguang

Kion-Aufsichtsrat sorgt für Irritationen

Tan Xuguang hat als Aufsichtsratsmitglied bei Kion in den vergangenen beiden Jahren an keiner einzigen Sitzung des Kontrollgremiums teilgenommen. Der Frankfurter Intralogistikkonzern sieht deswegen aber keine Veranlassung für eine Rückforderung seiner Vergütung.

Kion-Aufsichtsrat sorgt für Irritationen

Kion-Aufsichtsrat
sorgt für Irritationen

kro Frankfurt

Mit seinem erneuten Fehlen bei sämtlichen im vergangenen Jahr abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen des Intralogistikkonzerns Kion hat Tan Xuguang unter Aktionärsvertretern für Irritationen gesorgt. Der CEO des chinesischen Industriekonzerns Weichai Power, der größter Aktionär von Kion ist, habe „wie auch im Vorjahr die Aufsicht im Namen der Aktionäre scheinbar verweigert“, moniert Andreas Schmidt von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in seinen Ausführungen zum geplanten Abstimmungsverhalten des Vereins auf der am Mittwoch anstehenden Kion-Hauptversammlung. Die SdK könne Tan daher als einzelnes Mitglied des Kontrollgremiums keine Entlastung erteilen. Sie muss auf der Hauptversammlung nun einen Antrag auf Einzelentlastung stellen.

Vergütung von 55.000 Euro pro Jahr rechtmäßig?

Im vergangenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat von Kion laut Geschäftsbericht insgesamt zehn Sitzungen abgehalten, im Jahr davor waren es acht. Tan hatte in beiden Jahren an keiner einzigen dieser Sitzungen teilgenommen. Laut den Vergütungsberichten von Kion erhielt Tan für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat in den beiden Jahren jeweils 55.000 Euro an fester Vergütung. Es stelle sich hier die Frage der Rechtmäßigkeit, konstatiert Schmidt.

„Regelmäßiger Austausch“

Kion erklärte, dass die Aufsichtsratstätigkeit „nicht nur in Aufsichtsratssitzungen“ stattfinde. So würde Tan „viel Zeit in seine Aufgabe als Aufsichtsratsmitglied unseres Unternehmens“ investieren. „Er pflegt den regelmäßigen Austausch mit seinen Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat sowie auch mit dem Vorstand, nimmt an den Abstimmungen des Aufsichtsrats teil und gibt zu den relevanten Themen stets vielfältige beratende Beiträge.“ Es bestehe aus Sicht des MDax-Konzerns daher „keine Veranlassung für eine Rückforderung der Aufsichtsratsvergütung von Herrn Tan“, der „über einen hervorragenden Einblick und Überblick über die wichtigsten industriellen Trends – nicht nur in der APAC-Region, sondern auch auf globaler Ebene“ verfüge.

Tan habe zudem „die klare Absicht geäußert, künftig häufiger an Aufsichtsratssitzungen teilzunehmen“. Die Amtszeit von Tan, der in der Hauptversammlung 2022 als Anteilseignervertreter wiedergewählt wurde, läuft noch bis zum Jahr 2027.

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