Latham holt Kapitalmarkt-Partner Seiler und Rath zurück
Latham holt Kapitalmarkt-Partner Seiler und Rath zurück
hek Frankfurt
In der internationalen Anwaltskanzlei Latham & Watkins reibt man sich die Hände über das „Comeback des Jahres“: Oliver Seiler und David Rath kehren nach einem halben Jahr bei White & Case zurück. Die beiden renommierten Kapitalmarktrechtler arbeiten fortan wieder als Partner in der Kapitalmarktpraxis von Latham. Beide seien in ihrem Fachgebiet hoch angesehene Experten und brächten umfangreiche Erfahrung mit in der Beratung von Emittenten, Private-Equity-Sponsoren und Underwritern bei nationalen und internationalen Kapitalmarkttransaktionen, teilt die Sozietät mit. Der Wechsel des Kapitalmarkt-Duos zum Konkurrenten White & Case war erst im Mai bekanntgemacht worden.
„Das beste Umfeld für meine Praxis"
Das Fachmedium Juve kommentiert, solch einen Move habe der deutsche Rechtsmarkt bisher noch nicht erlebt. Gewisse Rückschlüsse auf die Motive für die schnelle Rückkehr lässt das Zitat Seilers in der Mitteilung zu. Demnach bietet Latham „das beste Umfeld für meine Praxis“, was der Jurist mit Stärke und Ambitionen der Kanzlei in Deutschland, der globalen Plattform und der „einzigartigen Kultur“ begründet. „In den vergangenen Monaten habe ich umso mehr realisiert, dass die Tiefe und Breite der Praxisgruppe bei Latham sowie die strategische Ausrichtung und Vision ideal mit meinen beruflichen Zielen und Werten übereinstimmen.“ Für White & Case hat das ganz offenbar nicht in gleicher Weise gegolten.
Für Latham ist die Rückkehr auch ein Prestigegewinn. Denn die Kanzlei musste in der Vergangenheit einige prominente Abgänge verdauen. So ging der M&A-Anwalt Tobias Larisch im August zu Kirkland & Ellis. Zuvor war Nikolaos Paschos als Leiter der deutschen M&A-Praxis zu Paul Hastings gewechselt. Vor Jahren sorgte der Weggang von gleich vier Latham-Equity-Partnern zu Noerr für Furore in der Anwaltsszene.
Seiler und Rath beraten ein breites Spektrum von Eigenkapitaltransaktionen, darunter Börsengänge, Spin-offs und Kapitalerhöhungen. Laut der Mitteilung unterstützen sie Unternehmen außerdem bei verschiedenen Fragestellungen zur Börsennotierung, bei Fragen des deutschen Aktien- und Kapitalmarktrechts sowie in M&A- und Übernahmerechtsthemen.