Musk scheitert mit Klage gegen Tweet-Auflagen
Tesla-Chef Elon Musk ist mit dem Versuch gescheitert, Auflagen der US-Börsenaufsicht für einige seiner Tweets vor Gericht zu kippen. Die 2018 vereinbarte Vorgabe sieht vor, dass Musks Tweets, die Einfluss auf Teslas Aktienkurs haben könnten, erst vom Unternehmen freigegeben werden müssen. Musk argumentierte, dass dies seine Redefreiheit einschränke und wollte auch Nachfragen der Börsenaufsicht SEC zu Abläufen bei einem jüngsten aufsehenerregenden Tweet unterbinden. Ein New Yorker Richter wies die Anträge ab.
Die SEC habe volles Recht, die Einhaltung der Regelung zu kontrollieren und habe ihre Vollmachten mit den Anfragen an Musk und Tesla nicht überschritten, entschied er. Beim jüngsten Tweet geht es um Musks Twitter-Umfrage vom vergangenen Herbst, bei der er Nutzer des Dienstes darüber abstimmen ließ, ob er zehn Prozent seiner Tesla-Aktien verkaufen soll. Nachfragen der SEC dazu seien eigentlich zu erwarten gewesen, schrieb der Richter.
Musk hatte sich 2018 nach SEC-Ermittlungen bereiterklärt, Tweets mit Bezug zum Tesla-Geschäft vom Unternehmen prüfen zu lassen. Auslöser war damals sein misslungener Anlauf, den Elektroauto-Hersteller von der Börse zu nehmen. Musk hatte in einem Tweet dazu geschrieben, die Finanzierung sei „gesichert“. Später stellte sich jedoch heraus, dass es noch keine endgültigen Zusagen gab. Die SEC warf Musk daraufhin Irreführung von Anlegern vor und erzielte die Einschränkungen. Bis zuletzt blieb unklar, wie strikt die Vorgabe bei Musks Tweets eingehalten wird.