Strafprozess gegen Ex-Warburg-Bankchef Olearius eingestellt
Strafprozess gegen Olearius eingestellt
ste Hamburg
Das im September 2023 am Landgericht Bonn gestartete Cum-ex-Strafverfahren gegen Ex-Warburg-Bank-Chef und Mitgesellschafter Christian Olearius ist eingestellt worden. Die 13. Strafkammer unter dem Vorsitz von Marion Slota-Haaf begründete das am Montag verkündete Urteil mit dem gutachterlich festgestellten schlechten Gesundheitszustand und der daraus abgeleiteten dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des 82-Jährigen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten das vorzeitige Ende des unter dem Aktenzeichen 63 KLs 1/22 geführten Verfahrens beantragt.
Mit dem Einstellungsurteil ist eine Schuldzuschreibung an Olearius nach Angaben seiner Verteidiger ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte dem früheren persönlich haftenden Gesellschafter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & CO 15 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung zwischen 2006 und Ende 2019 zur Last gelegt. Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Bonn eröffnete das Verfahren, um den Vorwurf in 14 Fällen zu klären. Die Anklage hatte den Schaden für den Fiskus mit knapp 280 Mill. Euro beziffert.
Bei den Cum-ex-Geschäften verschiedener Banken war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch.
Unschuld beteuert
In einer Stellungnahme zum Ende des Verfahrens beteuerte Olearius noch einmal seine Unschuld. Die Verteidigung hatte die Arbeit der Ermittlungsbehörden scharf kritisiert und die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.
Im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften gelangte das Bonner Landgericht seit 2020 zu mittlerweile acht Schuldsprüchen. Mit Christian Olearius stand der bislang prominenteste Banker vor Gericht. Wie die Wirtschaftsstrafkammer am Montag auch mitteilte, bleibt dem ehemaligen Sprecher der Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzenden der Warburg Bank eine von der Anklage beantragte Einziehung von Taterträgen in Höhe von 43 Mill. Euro vorerst erspart. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, das Strafverfahren in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzuleiten. Dies wies die Kammer am Mittwoch vergangener Woche zurück. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt, über die nun das Oberlandesgericht in Köln zu entscheiden hat.