Reinhart als Aufseher der L-Bank abberufen
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In Stuttgart kann derzeit so mancher Politikinteressierte über das Beharrungsvermögen von Wolfgang Reinhart, früherer CDU-Fraktionschef und jetziger Landtags-Vizepräsident, als Mitglied des Verwaltungsrats der L-Bank nur noch staunen. Bereits im August hatte die CDU-Regierungsseite des grün-schwarzen Kabinetts avisiert, den Aufseher-Posten bei der staatlichen Förderbank neu besetzen zu wollen. Die erwartete Reaktion des 65-Jährigen, der seit 1992 den Main-Tauber-Kreis im baden-württembergischen Landtag vertritt, in Form einer Verzichtserklärung ließ allerdings zunächst auf sich warten. Ob nun Reinharts Büro ferienbedingt eine Mandatsniederlegung verschlafen hat oder der Landtagsvize seinen Posten partout nicht räumen wollte, wie die „Südwestpresse“ in Bezug auf die CDU suggeriert, sei dahingestellt.
Infolge der nicht erfolgten Amtsniederlegung von Reinhart kam es am Dienstag schließlich ausgerechnet auf Antrag des CDU-geführten Innenministeriums von Vize-Regierungschef Thomas Strobl zu einer sehr ungewöhnlichen Maßnahme: Das Regierungskabinett hat Reinhart formal von dem Aufseher-Posten abberufen – und zwar vor Ablauf seiner fünfjährigen Amtsperiode, die erst zum 30. November 2023 zu Ende gegangen wäre. Wie das Förderinstitut auf Nachfrage bestätigte, ist inzwischen eine Mandatsniederlegung von Reinhart per 15. September bei der L-Bank eingegangen. Damit ist der Weg in das Kontrollgremium frei für die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), die Reinhart im Verwaltungsrat der L-Bank beerben soll.
Formal werden die Verwaltungsratsmitglieder gemäß dem „Gesetz über die L-Bank“ von der Landesregierung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Landesregierung kann diese Mitglieder auch abberufen, sollten sie wie im Fall Reinhart nicht von selbst weichen wollen.