Schönefeld wird Chefin der Mindestlohn-Kommission
Von Anna Steiner, Frankfurt
Ende September des vergangenen Jahres erst war Christiane Schönefeld aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeschieden. Nach nur drei Monaten muss eine neue Aufgabe her: Schönefeld übernimmt für den Rest der laufenden Amtszeit die Leitung der gesetzlichen Mindestlohn-Kommission bis zum 16. Dezember 2024.
Der bisherige Vorsitzende Jan Zilius wurde auf eigenen Wunsch abberufen. Der Jurist hatte den Vorsitz seit 2015 – seit der Konstituierung der Kommission – inne. Bereits im Dezember hatten sich die Sozialpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (BDA), in der Kommission auf seine Nachfolge geeinigt. Nun wurde Schönefeld offiziell ernannt. Das Gremium aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft wird alle fünf Jahre berufen. Neben dem Vorsitz gibt es sechs stimmberechtigte ständige Mitglieder und zwei Berater aus der Wissenschaft.
Schönefeld ist ein echtes Urgestein der Nürnberger Mammutbehörde. Direkt im Anschluss an ihr Jurastudium und ein Referendariat heuerte sie – als arbeitslose Akademikerin – bei der BA an. Bis zu ihrem Ruhestand im vergangenen Herbst durchlief sie dort verschiedene Stationen: So leitete sie etwa das Arbeitsamt Duisburg und übernahm 2004 die Leitung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen. Bei ihrer Berufung in den Vorstand der BA 2019 galt sie nach dem Rauswurf von Finanz- und Personalchefin Valerie Holsboer zunächst nur als Übergangslösung – und blieb dann doch bis zur Rente.
In der gesetzlichen Mindestlohn-Kommission erwartet Schönefeld eine spannende Aufgabe. Die Kommission soll im Sommer über die nächste Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 beraten. Bei der jüngsten Anhebung der Lohnuntergrenze auf 12 Euro pro Stunde hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Kommission übergangen, die eigentlich alle zwei Jahre Empfehlungen an die Regierung abgeben soll. Heil ging es um das Einlösen eines Wahlversprechens, mit dem die SPD den Bundestagswahlkampf 2021 für sich entschied.
Die Arbeitgeber sahen die Tarifautonomie durch den Eingriff des Ministers beschädigt und behielten sich eine Verfassungsklage gegen die Erhöhung vor. Die Gewerkschaften jubilierten hingegen. Schönefelds Aufgabe dürfte es zunächst sein, die Wogen wieder etwas zu glätten. Angesichts des derzeitig schwierigen Umfelds – aufgrund geopolitischer Spannungen nicht nur in der Ukraine, hoher Energiekosten, Inflation und eines angespannten Arbeitsmarkts – ist zunächst keine weitere Anhebung zu erwarten.