Staatsanwälte klagen Ex-Finanzchef von Wirecard an
Staatsanwälte klagen
Ex-Finanzchef von Wirecard an
Von Michael Flämig, München
Die Staatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen einen weiteren ehemaligen Vorstand von Wirecard. Der langjährige Finanzchef Burkhard Ley ist damit der vierte Ex-Wirecard-Manager, der sich – sofern die 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München das Verfahren annimmt – vor Gericht verantworten muss. Die Ermittler verdächtigen Ley der unrichtigen Darstellung, der Marktmanipulation, des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der Untreue sowie der Beihilfe zur unrichtigen Darstellung und zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug.
Hunderte Millionen Euro Schaden
Das Ziel von Ley sei gemeinsam mit dem ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun, dem Vorstand Jan Marsalek und den Managern Stephan von Erffa und Oliver Bellenhaus gewesen, mithilfe eines vorgetäuschten Drittpartnergeschäfts die Umsätze zu manipulieren, so die Staatsanwälte. Die unrichtigen Zahlen seien dem Kapitalmarkt mit dem Ziel kommuniziert worden, den Kursverlauf der Wirecard-Aktie zu beeinflussen. Die manipulierten Jahresabschlüsse hätten zugleich als Grundlage gedient, Kredite von den Banken zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ley vor, durch seine Handlungen sei den getäuschten Banken ein Schaden von mehreren hundert Millionen Euro entstanden. Hinzu kommt ein Schaden von mehreren Millionen Euro für die Wirecard AG.
Ley: Unbegründete Vorwürfe
Aktuell läuft bereits ein Prozess gegen Braun, von Erffa und Bellenhaus unter anderem wegen Bilanzfälschung. In der dortigen Zeugenvernehmung hatte Bellenhaus im Januar erklärt, dass Ley zum "Kernteam" gehört habe, dem er die kriminellen Machenschaften zuschreibt. Im März hatte Compliance-Chef Daniel Steinhoff erklärt, dass Vorstandsmitglieder ihn daran gehindert hätten, dubiose Sachverhalte im Drittpartnergeschäft hausintern aufzuklären. Die interne Abschottung dieses Geschäfts hat laut Steinhoff der damalige Vorstand, darunter auch Ley, "mit überbordenden Prüfungshandlungen" durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY gerechtfertigt.
Ley war von 2006 bis Ende 2017 Vorstand gewesen. Er ließ die Vorwürfe über seinen Verteidiger als unbegründet zurückweisen. Dieser erklärt, dass Ley aus dem Unternehmen ausgeschieden sei, bevor es zu den wesentlichen Vorgängen gekommen sei. Die Ermittler dagegen stellen fest, dass Ley von 2015 bis einschließlich 2017 täterschaftlich gehandelt habe. Mit Übernahme der unrichtigen Buchungszahlen habe er gewusst, dass die Bilanz ebenfalls falsch geworden sei. Als CFO habe er gleichwohl die Abschlüsse 2015 und 2016 unterzeichnet.
Weitere Ermittlungen
Nach seinem Ausscheiden sei Ley weiterhin aktiv gewesen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Mithilfe von Beratungsleistungen ab Januar 2018 habe er für die Straftaten der unrichtigen Darstellung, Marktmanipulation und des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, die im Jahr 2018 durch die restlichen Bandenmitglieder begangen worden seien, Beihilfe geleistet.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ley darüber hinaus vor, sich durch eine Bürgschaft für ein Darlehen der Wirecard Bank durch Wirecard der Untreue gegenüber Wirecard schuldig gemacht zu haben. Die Bürgschaft an ein singapurisches Unternehmen sei ohne jegliche Prüfung und Absicherung übernommen worden.
Die Ermittler kündigen an, ihre Nachforschungen in zahlreichen weiteren Einzelkomplexen und neu hinzugekommenen Ermittlungssträngen unter Hochdruck weiterzuführen.