Dieselskandal

VW fordert 1 Mrd. Euro von Ex-Chef Winterkorn

Ende März wurde bekannt, dass Volkswagen im Zusammenhang mit dem im September 2015 aufgeflogenen Dieselabgasskandal Schadenersatzforderungen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn geltend machen will, nun steht eine Summe von...

VW fordert 1 Mrd. Euro von Ex-Chef Winterkorn

Ende März wurde bekannt, dass Volkswagen im Zusammenhang mit dem im September 2015 aufgeflogenen Dieselabgasskandal Schadenersatzforderungen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn geltend machen will, nun steht eine Summe von mehr als 1 Mrd. Euro im Raum. Die Summe nannte die „Süddeutsche Zeitung“ ohne Angabe von Quellen in einem am vergangenen Sonnabend veröffentlichten Bericht.

Der Autobauer verlangt in der Affäre, die bislang zu Belastungen von mehr als 32 Mrd. Euro geführt hat, auch von vier weiteren ehemaligen Managern Schadenersatz, darunter Rupert Stadler. Die Forderungen gegen den Ex-Audi-Chef sollen deutlich niedriger ausfallen, wie es heißt. Der Konzern, der den Bericht nicht kommentierte, zielt den Angaben zufolge auf die für die früheren Führungskräfte abgeschlossene Managerhaftpflichtversicherung. Die Police soll bei fahrlässigen Pflichtverletzungen greifen. Habe VW bei den Versicherern Erfolg, würden Winterkorn, Stadler und die anderen Manager – Ex-Audi-Vorstand Ulrich Hackenberg, Wolfgang Hatz, zuletzt Porsche-Vorstand, sowie Stefan Knirsch, früherer Audi-Vorstand – auch mit ihrem Privatvermögen herangezogen.

Die Ex-Manager weisen die gegen sie gerichteten Vorwürfe zurück. Stadler und Hatz stehen wegen Betrugsverdachts bei Audi in München bereits vor Gericht. Am Landgericht Braunschweig soll am 16. September das bis 2023 angesetzte Betrugsverfahren gegen Winterkorn und vier weitere, teilweise ehemalige Manager des Wolfsburger Autobauers beginnen.

Pflichtverletzungen anderer Mitglieder des Konzernvorstands wurden nicht festgestellt. Dass gegen VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, der bis 2015 als Finanzvorstand fungierte, keine Regressansprüche erhoben werden, steht schon länger fest. Die Kanzlei Gleiss Lutz, auf deren Untersuchung basierend Volkswagen Winterkorn und Stadler zur Kasse bittet, hatte im Mai 2020 erklärt, dass weder Pötsch noch der aktuelle Vorstandschef Herbert Diess zivilrechtliche Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt hätten.

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