Baden-Württemberg

Wahl von Peter Schneiders Nachfolger wird vorgezogen

Wer auf Peter Schneider an der Spitze des Sparkassenverbands Baden-Württemberg folgt, soll am 3. Februar 2023 entschieden werden.

Wahl von Peter Schneiders Nachfolger wird vorgezogen

spe Stuttgart

Auch wenn der Vertrag des aktuellen Präsidenten des Sparkassenverbands Baden-Württemberg (SVBW), Peter Schneider (64), erst am 30. April 2024 endet, soll sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin bereits Anfang Februar kommenden Jahres gewählt werden. Nachdem die öffentliche Debatte um die Nachfolge bereits im November entbrannt war, strebt der Verbandsvorstand des SVBW nun eine rasche Lösung an. So soll in einer außerordentlichen Verbandsversammlung am 3. Februar 2023 über Schneiders Nachfolge entschieden werden. Nachdem die nächste ordnungsgemäße Sitzung erst am 19. Juli 2023 stattfindet, wird damit die Wahl vorgezogen.

„Mit diesem Verfahren sorgen wir rasch für Klarheit“, sagte Schneider in Stuttgart. Das sei nicht nur gut für den Sparkassenverband. Auch könne der oder die Gewählte vor Ort die eigene Nachfolge regeln und sich auf die komplexen Aufgaben an der Spitze des Sparkassenverbands vorbereiten. Auf Schneiders Vorschlag hin hat der Verbandsvorstand beschlossen, dass sich bereits in der zweiten Januar-Hälfte Bewerberinnen und Bewerber in den Arbeitsgemeinschaften der Verwaltungsratsvorsitzenden, der Vorstandsvorsitzenden sowie der Trägerabgeordneten der 50 Sparkassen vorstellen können. Auf diese Weise haben alle 151 Wahlberechtigten der Verbandsversammlung die Möglichkeit, die Bewerber persönlich kennenzulernen.

Die Landräte Helmut Riegger aus Calw und Matthias Neth (beide CDU) aus dem Hohenlohe-Kreis haben sich direkt oder indirekt für die Nachfolge in Position gebracht. Der 60-jährige Riegger gilt als Macher, der mehrere millionenschwere Großprojekte in seinem Landkreis auf den Weg gebracht hat. Dagegen würde Neth mit seinen 43 Jahren eher einen Generationswechsel im Verband verkörpern. Formal heißt der Sparkassenpräsident laut Satzung Verbandsvorsteher und wird für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.