Wiedeking-Freispruch rechtskräftig
igo – Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre Revision gegen den Freispruch für den früheren Porsche-Vorstandschef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter zurückgenommen. Die beiden Manager waren im März vom Vorwurf der informationsgestützten Marktmanipulation im Zusammenhang mit der Übernahme des VW-Konzerns durch Porsche freigesprochen worden (vgl. BZ vom 19. März). Das Urteil ist mit der Rücknahme der Revision rechtskräftig.Zwar halte die Staatsanwaltschaft, die für Wiedeking und Härter Freiheitsstrafen sowie für die heutige VW-Hauptaktionärin Porsche Holding SE eine Geldstrafe gefordert hatte, an ihrer Rechtsauffassung fest. Aber die Erfolgsaussichten der Revision vor dem Bundesgerichtshof seien “aufgrund der beschränkten Möglichkeiten des Revisionsrechts und der daraus resultierenden eingeschränkten Überprüfbarkeit des Urteils durch den Bundesgerichtshof” gering. Der Freispruch für Wiedking und Härter war seinerzeit erstklassig. “An den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft ist nichts dran. Weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte”, hatte Richter Frank Maurer in seiner Urteilsbegründung gesagt.Wiedeking und sein Verteidiger Hanns Feigen begrüßten die Entscheidung. “Das Urteil des Landgerichts ist in jeder Hinsicht eindeutig. Ich bin froh und erleichtert, dass dieses Verfahren nun seinen rechtskräftigen Abschluss gefunden hat”, so Wiedeking laut Mitteilung.