M&A
„Täuschen und Verschweigen bringen nichts“
Verkäufer von Unternehmen sind gut beraten, den Erwerber über die wirtschaftliche Lage der Firma zutreffend aufzuklären. Dies bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München.
Düsseldorf, October 30, 2021, 2:03: Uhr