Finanzen persönlich

Altersvorsorge lockt mit hohen Steuervorteilen

Staatlich geförderte Rürup-Rente ist vor allem für Gutverdiener und Selbständige interessant

Altersvorsorge lockt mit hohen Steuervorteilen

Von Andreas Kunze Vor dem Jahresende denkt der ein oder andere gerne noch über Steuerspar-Modelle nach. Eins davon ist die staatlich geförderte Rürup-Rente – wegen den hohen Steuervorteilen vor allem für Gutverdiener und Selbständige interessant. Sie richtig zu nutzen, bedeutet aber eine Rechenaufgabe. Nachgelagerte BesteuerungErfinder war der Ökonom Bert Rürup, der die Regierungskommission zur Reform der Alterseinkünfte geleitet hatte. Es entstand schließlich das seit 2005 gültige Alterseinkünftegesetz (AEG), das von dem Gedanken der “nachgelagerten Besteuerung” geprägt wurde: In der Ansparphase für die gesetzliche und private Altersvorsorge sollen die Bundesbürger unversteuertes Einkommen verwenden können, erst in der Auszahlungsphase beginnt die Steuerpflicht.Deshalb können Vorsorgesparer seitdem ihre Aufwendungen für die gesetzliche und die Rürup-Rente teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bis zum Höchstbetrag von derzeit 13 200 Euro bei Alleinstehenden und 26 400 Euro bei Verheirateten können derzeit 66 % der Aufwendungen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Anteil erhöht sich bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, von 2025 an mindern also 100 % der Aufwendungen die Steuern – die Obergrenze liegt dann bei 20 000 bzw. 40 000 Euro. “Im Gegenzug werden die Renten mehr und mehr steuerpflichtig. Leistungen, die 2040 oder später beginnen, sind voll zu versteuern”, sagt der Steueranalyst Hans W. Fröhlich. Knifflige BerechnungDie Berechnung, wie viel man steuerlich begünstigt in die Privatvorsorge stecken kann, ist knifflig: Vom aktuellen Förder-Höchstbetrag (13 200 Euro/26 400 Euro) müssen Arbeitnehmer im ersten Schritt den Arbeitgeber-Anteil (50 %) für die gesetzliche Rente abziehen, denn der wird bereits steuerfrei eingezahlt. Im zweiten Schritt sind 16 % als derzeit ebenfalls bereits steuerfreier Arbeitnehmer-Anteil zur gesetzlichen Rente abzuziehen. Unterm Strich fließen somit aktuell 66 % der Beträge zur gesetzlichen Rente aus unversteuertem Einkommen.Dann steht unterm Strich der persönliche Förder-Höchstbetrag für das Jahr 2008. Da die Aufwendungen von maximal 20 000 Euro p.a. aktuell ebenfalls nur zu 66 % absetzbar sind, ergibt sich wiederum die steuerlich optimale Privatvorsorge, wenn der persönliche Höchstbetrag (entspricht 66 %) auf 100 % hochgerechnet wird.Ein Beispiel: Ein alleinstehender Arbeitnehmer kommt in diesem Jahr bei einem Jahresbrutto von 40 000 Euro auf einen Vorsorge-Freibetrag von 7 946 Euro. Den könnte er voll ausschöpfen, wenn er insgesamt 12 040 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Rente in eine Rürup-Rente investiert. Bei einem Jahresbrutto von 60 000 Euro würde der Vorsorge-Freibetrag nur 5 319 Euro betragen – es ist schließlich schon mehr Geld in die gesetzliche Rente geflossen. Auch wenn es kurios klingt: Je geringer das Arbeitseinkommen ist, desto mehr kann ein Arbeitnehmer steuerlich gefördert investieren. Und Selbständige, die in vielen Fällen überhaupt nicht in die gesetzliche Rente einzahlen müssen, können folglich den höchsten Steuervorteil erzielen. Der Vorsorgesparer muss aber zweierlei beachten: die Steuerersparnis jetzt und die Steuerlast später im Alter. Wer durch Erbschaften im Ruhestand zum Beispiel mehrere Mietswohnungen besitzt, dadurch hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und deswegen insgesamt auf einen hohen Steuersatz kommt, könnte ein schlechteres Netto-Ergebnis bei der Rürup-Rente erzielen. “Vorteilhaft wäre es, wenn der Steuersatz im Alter geringer ist als der jetzige”, so Fröhlich. Restriktive VorschriftenAußerdem sind die Vorschriften für die Rürup-Rente noch restriktiver als bei der Riester-Rente: Die Rentenzahlungen dürfen erst vom 60. Lebensjahr an fließen, die Kunden dürfen den Vertrag weder übertragen noch vererben. Wie bei der gesetzlichen Rente verfällt das Geld bei vorzeitigem Tod (kann durch zusätzliche Todesfallversicherung verhindert werden). Eine Einmalauszahlung, etwa für Immobilienkäufe, ist nicht vorgesehen.