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Änderung kommt

– Die Ausschüttungen von US-Reits unterliegen – anders als früher – bei in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich dem Halbeinkünfteverfahren. Im Rahmen der Einführung von deutschen Reits (G-Reits) ist aber nach Angaben von Uwe Stoschek, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC), vorgesehen, dass deren Erträge wie bei G-Reits auch voll versteuert werden. – Die Dividendenausschüttungen werden nach dem US-amerikanischen Steuersystem den Kategorien laufende Einkünfte (insbesondere Mieterträge), Veräußerungsgewinne und Einlagenrückgewähr zugeordnet. Dividenden aus laufenden Einkünften – sie machen das Gros der Ausschüttungen aus – unterliegen bei ausländischen Aktionären einer Withholding Tax von 30 %. Dieser Satz kann durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden. In Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige können diese Quellensteuer durch Vorlage einer Freistellungserklärung bei der depotführenden Bank auf 15 % halbieren. Dividenden aus Veräußerungsgewinnen unterliegen einer 35-prozentigen Quellensteuer. Nach dem Halbeinkünfteverfahren kann ausländische Quellensteuer grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Auf Kapitalrückzahlungen der Reits an deutsche Anleger werden grundsätzlich keine US-Quellensteuern erhoben. – Für die Besteuerung von Verkaufserlösen für die Anteile gilt die einjährige Spekulationsfrist. – Diese steuerlichen Regelungen gelten nach Angaben von Stoschek unabhängig davon, ob Anteile an US-Reits direkt in den USA oder an einer deutschen Börse erworben werden.