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Anwartschaft

Bei einem befristeten oder unbefristeten Auslandsaufenthalt besteht durch eine Anwartschaft bei einem Krankenversicherer in Deutschland das Recht auf Inkraftsetzung bzw. Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages. Anwartschaftsversicherungen...

Anwartschaft

Bei einem befristeten oder unbefristeten Auslandsaufenthalt besteht durch eine Anwartschaft bei einem Krankenversicherer in Deutschland das Recht auf Inkraftsetzung bzw. Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages. Anwartschaftsversicherungen gibt es sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. – Die Anwartschaft ist in der gesetzlichen Krankenversicherung immer dann sinnvoll, wenn andernfalls bei der Rückkehr nach Deutschland keine Möglichkeit zur erneuten freiwilligen Krankenversicherung bestünde. Ein Beitrittsrecht besteht nur, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Beschäftigung im Inland aufgenommen wird. Zugleich besteht automatisch auch die Pflegeversicherung. Bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung sind von einer Vorversicherungszeit abhängig, die bei einem längeren Auslandsaufenthalt ohne Anwartschaft eventuell nicht erfüllt ist. – Durch eine Anwartschaft in der privaten Voll- und Zusatzversicherung ist weder eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich noch kommt es zu Beitragserhöhungen aufgrund des erhöhten Eintrittsalters bei Rückkehr und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen (große Anwartschaftsversicherung). Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung entfällt nur die erneute Gesundheitsprüfung. Hingegen dient das Alter zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Versicherungsschutzes als Grundlage für die Beitragshöhe.