Finanzen persönlich

Argentiniens Schulden

- Der Bankrott Das zweitgrößte Land in Südamerika hat sich 2001 für zahlungsunfähig erklärt. Betroffen waren Staatsanleihen im Volumen von rund 82 Mrd. Dollar. 2005 haben rund 76 % der Gläubiger ein Umschuldungsangebot akzeptiert, das einen Umtausch...

Argentiniens Schulden

– Der BankrottDas zweitgrößte Land in Südamerika hat sich 2001 für zahlungsunfähig erklärt. Betroffen waren Staatsanleihen im Volumen von rund 82 Mrd. Dollar. 2005 haben rund 76 % der Gläubiger ein Umschuldungsangebot akzeptiert, das einen Umtausch in neue Anleihen mit einer Quote von 30 % vorsah. Noch immer hoffen die übrigen Gläubiger, dass ihre Anleihen im Nennwert von zusammen knapp 20 Mrd. Dollar mit Zinsen und Tilgung bedient werden. Lange Zeit mussten sie bangen, ob sie ihren Anspruch weiterhin geltend machen können. Nach dem Oberlandesgericht Frankfurt hat auch das Bundesverfassungsgericht dies im Mai bejaht. – Der Gerichtsstand “Für den Großteil der Anleihen, die auf DM oder Euro ausgestellt sind, ist der vereinbarte Gerichtsstand Frankfurt am Main”, erklärt Stefan Rützel von der Sozietät Gleiss Lutz in Frankfurt. “Für diese Anleihen gilt auch deutsches Recht.” Er vertritt die Interessen von institutionellen Investoren aus dem In- und Ausland. “Wer Dollar-Anleihen mit Gerichtsstand New York hat, muss sich allerdings in den USA einen Anwalt nehmen und dort klagen.” – Die Verjährung Die Anleihebedingungen sehen bezüglich der Tilgung in der Regel eine Verjährung von mindestens zehn Jahren vor. Deshalb besteht hier noch kein akuter Handlungsbedarf. Wurde eine Anleihe 2006 fällig, kann der Anspruch noch bis 2016 mit einer Klage gesichert werden. Anders sieht es bei den in den Zinskupons verbrieften Zinsansprüchen aus. Sie müssen innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem sie fällig werden, vorgelegt oder gerichtlich geltend gemacht werden. Dabei ist rechtlich unsicher, ob die Vorlegung von Globalurkunden ausreicht. Doch auch bei einer wirksamen Vorlegung verjähren die Zinsen zwei Jahre später, wenn nicht zuvor Klage erhoben wird. “Der sicherste Weg zur Erhaltung der Zinsansprüche ist deshalb eine Klage”, betont Rechtsanwalt Rützel. – Aussichten bei KlagenWer seinen Anspruch mit einem gerichtlichen Titel gesichert hat, kann argentinisches Vermögen weltweit pfänden lassen. Dieser Titel gilt 30 Jahre. “Das ist jedoch nicht so einfach”, sagt Rützel, “weil hoheitlich genutztes Vermögen ausgenommen ist. Im Grunde geht es darum, Druck auszuüben, um gegenüber Argentinien ein verbessertes Umschuldungsangebot durchzusetzen.” Denn solange dieses Thema offen ist, bleibt das Land bei Investoren kreditunwürdig. – Nützliche Internetadressen: www.gleisslutz.com (institutionelle Investoren)www.argentinienanleihen.de (Sammelklagen Privatanleger)www.ig-argentinien.orgwww.abdreco.de