Finanzen persönlich

Au-pairs sollten gut versichert werden

Unfall- und Krankenpolicen sind essenziell

Au-pairs sollten gut versichert werden

Von Rolf Combach Immer mehr Deutsche wollen eine Au-pair-Kraft beschäftigen. Doch es gibt Bestimmungen und Regelungen, die man beachten sollte. Au-pair-Kräfte können weit mehr sein als Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Wer ein Au-pair-Mädchen beschäftigen möchte, hat allerdings die Qual der Wahl zwischen vielen Au-pair-Vermittlern, unter denen es leider auch schwarze Schafe gibt. Doch die Au-pair-Agenturen haben sich Ende 2004 auf gewisse Standards geeinigt. Die neuen Regeln sind am 1.1.2006 in Kraft getreten. Da sich die Aufenthalte der meisten ausländischen Helfer über mehrere Monate erstrecken, sollte man genau prüfen, wer zur Familie passt und welche Rechten und Pflichten auf beiden Seiten bestehen. SozialversicherungsfreiNach Aussage von Versicherungsexperten gilt die Au-pair-Tätigkeit als Betreuungsverhältnis besonderer Art und bleibt damit grundsätzlich sozialversicherungsfrei. In den Vertrag zwischen Gasteltern und Au-pair gehört ein vereinbartes Taschengeld – üblich sind 260 Euro monatlich. Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich sollten Au-pairs ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung haben.Da die Gasteltern für ihr neues Familienmitglied für die gesamte Dauer des Aufenthaltes bürgen, raten Experten zu einem umfassenden Versicherungsschutz, der nicht teuer zu sein braucht. Obligatorisch ist die Versicherung des Au-pairs für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.Man sollte beim privaten Krankenversicherungsschutz einen umfassenden Tarif wählen, der einen 2,3-fachen Steigerungssatz der ärztlichen Gebührenordnungen beinhaltet. Auch die Kosten einer Schwangerschaft und Geburt sollten damit abgesichert sein. Auch sollte man darauf achten, dass die Kosten für Zahnersatz erstattet werden. Bei Haftpflicht inkludiertBesteht eine Privathaftpflichtversicherung, deren Police alle im Haushalt lebenden Personen einschließt, so gilt sie auch für das Au-pair-Mädchen. Die Versicherungssumme sollte mindestens 1,5 Mill. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Eine Unfallversicherungssumme von 100 000 Euro ist angemessen, eine Absicherung des Unfalltods dagegen überflüssig.Um ganz sicher zu gehen, schadet auch der Abschluss einer Abschiebekostenversicherung nicht: Taucht das Au-pair unter und wird von der Polizei aufgegriffen, kann die abschließende Abschiebung Tausende von Euro kosten. Die Kosten für eine gesetzliche Unfallversicherung sind je nach Bundesland verschieden. In Nordrhein- Westfalen etwa betragen sie laut dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) rund 50 Euro, in München rund 30 Euro. Weitere Auskünfte gibt der BUK: Tel: 089/62 27 20. Dort erfährt man, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist.