ASSET MANAGEMENT - GASTBEITRAG

Aufgeben ist keine Option

Börsen-Zeitung, 11.6.2013 Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen - diese Volksmundweisheit will zwar nicht jeder hören, sie enthält aber viel Wahres. Viele Initiatoren geschlossener Fonds haben sich diesen Ratschlag zwar...

Aufgeben ist keine Option

Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – diese Volksmundweisheit will zwar nicht jeder hören, sie enthält aber viel Wahres. Viele Initiatoren geschlossener Fonds haben sich diesen Ratschlag zwar durchaus zu Herzen genommen und sich frühzeitig auf die Änderungen eingestellt, die das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit sich bringen wird. Fest steht aber auch: Einige der neuen Herausforderungen werden nach wie vor unterschätzt, beispielsweise die Suche nach einer Verwahrstelle oder die Identifizierung geeigneter Geschäftsleiter. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage, die Optegra unter 35 Fondshäusern durchgeführt hat.Ziel der Regulierung ist es, für feste Regeln und Transparenz auf dem Markt der geschlossenen Fonds zu sorgen. Die Regulierung richtet sich dabei an die Personen, die mit der Verwaltung und dem Vertrieb eines geschlossenen Fonds betraut sind: die Fondsmanager (Alternative Investment Fund Manager, AIFM). Auf sie kommen unter anderem zahlreiche Verhaltens- und Handlungspflichten zu. Interessenkonflikte beispielsweise sind zu steuern, offenzulegen und zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass sie die mit ihrer Tätigkeit einhergehenden Risiken kontrollieren können, müssen sie ferner verschiedene Kontrollsysteme einführen wie eine interne Revision.Immerhin 80 % der befragten Emissionshäuser haben bereits mit der Umsetzung der AIFM-Anforderungen begonnen und werden den Antrag auf Zulassung noch 2013 oder zu Beginn des Jahres 2014 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Die übrigen 20 % haben sich noch nicht final entschieden, wie sie sich zukünftig strategisch positionieren wollen. Oft liegt der Grund für die bisherige Zurückhaltung auch darin, dass die Initiatoren derzeit keine Fonds planen oder mit den am Markt befindlichen Fonds unter den Bestandsschutz fallen beziehungsweise sich vielmehr auf die Verwaltung des Fondsbestands konzentrieren werden. So gaben 7 % an, erst im Jahr 2014 den Antrag auf Zulassung als KVG einreichen zu wollen. 40 % haben diesen Schritt für die zweite Jahreshälfte 2013 avisiert, rund 53 % planen ihn so früh wie gesetzlich möglich.Dass größere Emissionshäuser – wie zuletzt häufig vermutet – den Herausforderungen der Regulierung besser gewachsen seien als kleinere, wird durch die Umfrage nicht bestätigt. Sie zeigt vielmehr, dass auch kleinere Initiatoren zum Teil schon sehr gut aufgestellt sind. Gleichzeitig gibt es auch größere Branchenvertreter, die in der Umsetzung noch nicht so weit vorangeschritten sind. Höhere TransparenzDanach befragt, welches Unternehmen in der jeweiligen Unternehmensgruppe voraussichtlich die Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übernehmen wird, antworteten knapp 67 %, dass diese einer neu zu errichtenden KVG zufallen würden. Das hat den Vorteil, dass nur neu aufgelegte Fonds unter die Regulierung fallen. 7 % der befragten Initiatoren dagegen wollen diese Aufgabe künftig dem Emissionshaus zuweisen. Zwar wird dies ein Transparenzmerkmal im Markt darstellen, in der Praxis ist dieser Weg jedoch mit der Herausforderung verbunden, dass auch alle Fonds im Bestand unter das KAGB fallen.Ein anderer Aspekt wird von den Fondshäusern unterschätzt: Nur 1,4 % der befragten Emissionshäuser sehen die Identifizierung geeigneter Geschäftsleiter als größte Herausforderung an. Dies ist ein Trugschluss, denn die BaFin setzt hier hohe Maßstäbe an. Danach gelten in der Regel nur jene Geschäftsleiter als geeignet, die über drei Jahre Erfahrung in leitender Position in den Bereichen Risikomanagement oder Portfoliomanagement der relevanten Assetklasse verfügen. Besonders kritisch wird dies, wenn ein Initiator sein Angebot um eine neue Assetklasse erweitern will, für die der Geschäftsleiter nicht die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt. Die BaFin hat jüngst jedoch mitgeteilt, Vorabanfragen zur fachlichen Eignung und zur Zuverlässigkeit ab dem 18. Juni 2013 beantworten zu wollen.Eine spürbare Herausforderung stellen die Kapazitätsbelastung der internen Organisation sowie die Kostenbelastung bei der Umsetzung der Regulierungsvorschriften schon dar, wie rund 37 beziehungsweise 30 % angaben. Diese Antworten werfen ein Schlaglicht auf einen weiteren Punkt, der durch die Regulierung zutage gefördert wird: Es ist zum Beispiel deutlich geworden, dass die Unternehmen sehr viel effizienter werden müssen. Oftmals liefen Prozesse, etwa bei der Due Diligence, in der Vergangenheit ohne klar hinterlegte Prozessbeschreibungen ab. Für Außenstehende waren diese daher bislang kaum nachvollziehbar. Dies gilt es nun zu ändern. Auch bei den Themen Compliance oder Umgang mit Interessenkonflikten muss noch sehr viel stärker ein Bewusstsein dafür sowie entsprechende Lösungen entwickelt werden. Wenige VerwahrstellenZu überwinden ist auch die Hürde, eine Verwahrstelle zu identifizieren. Dies ist der Umfrage zufolge etwa 64 % der Emissionshäuser noch nicht gelungen. Die Schwierigkeit: Die Zahl der zur Verfügung stehenden Verwahrstellen ist äußerst gering – und ihre Zahl wird in absehbarer Zeit nicht wesentlich steigen.Ein Grund liegt darin, dass einer Verwahrstelle ein hohes Maß an Kompetenz für verschiedene Assetklassen abverlangt wird. Zu den Aufgaben gehört z. B., die laufenden Prozesse des AIF zu überwachen – von der Gründung bis zur Liquidation. Im Detail heißt das etwa, dass es der Verwahrstelle obliegt, sämtliche Zahlungen zwischen Fonds und Anlegern zu überprüfen. Außerdem muss sie künftig alle Vermögenswerte des AIF verwahren beziehungsweise mindestens jährlich prüfen, ob der AIF tatsächlich Eigentümer aller Vermögenswerte ist. Ferner muss sie sicherstellen, dass die Anteile des AIF ordnungsgemäß bewertet werden, wobei sie die Bewertung nicht selbst vornimmt. Während sich all das bei Immobilien noch recht gut darstellen lassen sollte, dürften es jene, die Fonds mit Solar beziehungsweise erneuerbaren Energien, mit Flugzeugen, Schiffen oder Private Equity auflegen wollen, schwerer haben, eine Verwahrstelle zu finden. Trotz aller Hürden, die noch zu nehmen sind: Die Branche hat ein Zeichen gesetzt und die Herausforderung der Regulierung mehrheitlich angenommen. Nur wenige Manager weichen auf alternative, noch unregulierte Produkte oder andere regulierte Strukturierungsformen aus. Vielmehr konzentriert sich die Branche auf die aktuellen regulatorischen Anforderungen wie auch auf jene im Vertrieb.—-Antoinette Hiebeler-Hasner, Managing Partnerin Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Optegra