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Auslandsschutz für gesetzlich Versicherte

In der EU Behandlung als Einheimischer

Auslandsschutz für gesetzlich Versicherte

Von Monica HeimelSonnenbrand, Zahnschmerzen oder gar ein Hitzekollaps: Es kann schnell passieren, dass im Auslandsurlaub ein Arzt notwendig wird. Hier einige Tipps, worauf in einem solchen Fall geachtet werden sollte.Arzt-Adressen: Die Rezeption des Hotels kann oft schon weiterhelfen, einen (deutschsprachigen) Arzt zu finden. Erscheinen im Urlaubsland deutschsprachige Zeitungen, so werden Adressen in der Regel auch dort genannt. Hilfreich kann ansonsten das örtliche Telefonbuch sein oder die örtliche Sozialversicherung. Zu allen wichtigen Urlaubsländern gibt es Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA), online zu finden unter www.dvka.de. Die Adressen der örtlichen Sozialversicherung sind dort aufgeführt. Spezielle Karte erforderlich Unterlagen: Gesetzlich Krankenversicherte benötigen innerhalb Europas die “Europäische Krankenversichertenkarte”, die von der Krankenkasse zu Hause kostenlos ausgestellt wird. Sie gilt in allen EU-Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Teilweise handelt es sich lediglich um eine Ergänzung auf der Rückseite der normalen Versichertenkarte. Daneben will der Arzt im Ausland den Personalausweis sehen. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sollten darauf achten, dass der Arzt eine Zulassung für gesetzlich Versicherte hat. Außerhalb Europas wird immer privat abgerechnet. Privatversicherte benötigen in der Regel nur Bargeld oder ein EC- oder Kreditkarte.Leistungsumfang: Gesetzlich Versicherte werden wie Einheimische behandelt. Das heißt, sie erhalten in Europa die Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter des jeweiligen Landes auch erhalten würde. Zum deutschen Versicherungssystem gibt es einige Unterschiede, worüber ebenfalls die Merkblätter der DVKA informieren. In Spanien sind z. B. die üblichen Zahnbehandlungen keine Kassenleistung und Medikamentenzuzahlungen betragen im Allgemeinen immerhin 40 % des Apothekenpreises. Wegen der Leistungsunterschiede ist eine private Zusatzversicherung sinnvoll (ab 8 Euro pro Person und Jahr).Abrechnung: Wer in Europa die Europäische Krankenversichertenkarte vorlegt, muss wie in Deutschland nichts direkt an den Arzt zahlen. Der Arzt rechnet mit der Krankenkasse ab. Ausgenommen davon sind die im Urlaubsland geltenden Zuzahlungen, also etwa eine Praxisgebühr. Außerhalb von Europa übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungen. Wer eine private Kranken(zusatz)versicherung hat, bezahlt in Europa wie im übrigen Ausland zunächst selbst und reicht später die Rechnung der Gesellschaft zur Erstattung ein. Tipp: Bei einigen Kreditkarten ist eine private Krankenzusatzversicherung für Reisen inklusive – teilweise aber nur dann, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde.Zusatzschutz: Auch wer bereits voll privat krankenversichert ist, sollte eine private Zusatzversicherung für Reisen in Erwägung ziehen: Die Leistungen der Vollversicherung vor allem im außereuropäischen Ausland können zeitlich oder der Höhe nach begrenzt sein. Außerdem kann mit einer Abrechnung über die Zusatzversicherung die mögliche Selbstbeteiligung bei der Vollversicherung umgangen werden.