Recht und Kapitalmarkt

"Austausch unter Aktionären von großer Bedeutung"

Hermes gegen Acting-in-Concert-Erweiterungen

"Austausch unter Aktionären von großer Bedeutung"

swa Frankfurt – Das geplante Risikobegrenzungsgesetz stößt bei Investoren auf Kritik. In einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück wendet sich der britische Vermögensverwalter Hermes vor allem gegen die Regelungen zum Acting in Concert. Aus Sicht von Hermes “scheint die vorgeschlagene Neuregelung zum Acting in Concert gegen die United Nations Principles for Responsible Investment zu verstoßen, Rechtsunsicherheit zu verursachen und einen konstruktiven Dialog zwischen Investoren und Unternehmen zu erschweren”. Die im Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes vorgeschlagenen Lösungsansätze seien “kontraproduktiv”, da sie es langfristig orientierten Anlegern “wesentlich erschweren würden, mit Unternehmen einen konstruktiven und auf nachhaltige Wertsteigerung zielenden Dialog zu führen”, stellt Hermes fest, die ein Pensionskassenvermögen von 100 Mrd. Euro verwaltet, u.a. für British Telecom. Für einen konstruktiven Dialog mit Unternehmen sei ein Austausch mit Mitaktionären und in bestimmten Fällen auch eine Abstimmung hinsichtlich der Stimmrechtsausübung von großer Bedeutung, betont Hermes weiter. Der Referentenentwurf bringe für die Rechtssicherheit keine Verbesserung, da die Abgrenzung zwischen einem vom Konzept des Acting in Concert erfassten und einem nicht erfassten Abstimmungsverhalten wieder schwieriger werde. Insbesondere der Wegfall “einfach feststellbarer Kriterien” aus der Acting-in-Concert-Definition des Bundesgerichtshofs, wie etwa die Beschränkung auf die Ausübung von Stimmrechten oder die Einzelfallausnahme, würden zu großer Rechtsunsicherheit führen, meint der Vermögensverwalter.Darüber hinaus stößt sich Hermes an der aus ihrer Sicht “erheblichen Erweiterung” des Anwendungsbereichs des Acting in Concert. So könnten künftig auch das gemeinsame Vorbringen von Anliegen gegenüber der Verwaltung eines Unternehmens oder eine einmalige Zusammenarbeit im Rahmen einer Hauptversammlung, wie zum Beispiel eine Abstimmung über die Wahl von Aufsichtsräten, ein Acting in Concert darstellen. Als Alternativvorschlag plädiert der Vermögensverwalter an Unternehmen und Investoren, weitere Anstrengungen zu unternehmen, “um die Rahmenbedingungen für eine funktionierende Aktionärsdemokratie zu verbessern”. Als zweiter Schritt sollte laut Hermes das Konzept des Acting in Concert konkretisiert, aber nicht erweitert werden und zwar so, “dass auch ausländische Investoren wissen, wo die Grenzen von gesetzlicher, kontrollierter Abstimmung verlaufen”. Keine KontrolleHier könne die Definition des Bundesgerichtshofs Ausgangspunkt sein. Um die nötige Rechtssicherheit herzustellen, sollte darüber hinaus explizit klargestellt werden, dass das Konzept des Acting in Concert nicht den Austausch von Informationen, die Zusammenarbeit und auch die Abstimmung hinsichtlich bestimmter Tagesordnungspunkte einer einzelnen Hauptversammlung oder das Vorbringen gemeinsamer Anliegen gegenüber der Verwaltung erfasst, solange es den beteiligten Investoren nicht darum gehe, die Kontrolle über das betroffene Unternehmen zu übernehmen.