Finanzen persönlich

Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen

Steuervorteile für Altersvorsorge und Zusatzabsicherung locken - Fonds bieten Zusatzperformance

Basisrente mit Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen

Von Ulrich Stephan *) Das scheinbar stabilste Haus wird in Mitleidenschaft gezogen, wenn der Grund, auf dem es steht, nicht angemessen befestigt ist. Das Gleiche gilt für die persönlichen Finanzen. Basis des Vermögenserwerbs ist in der Regel die persönliche Arbeitskraft – diese abzusichern sollte die Voraussetzung jedes persönlichen Vermögensmanagements sein. Risiken nicht tabuisierenDenn auch wenn Todesfallrisiko und Berufsunfähigkeit Themen sind, die man ungern anspricht, kann eine fortgesetzte Tabuisierung der Risiken teuer zu stehen kommen. Ein Blick in die Statistiken zeigt, dass z. B. Berufsunfähigkeit ein weit verbreitetes, vom Alter unabhängiges Phänomen ist. Jeder dritte Mann und jede fünfte Frau scheiden wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Erwerbsleben. Es sind weniger Unfälle als Erkrankungen, die einen Menschen über einen längeren Zeitraum von der Erwerbsfähigkeit ausschließen. Ist dieses Risiko nicht privat abgesichert, drohen massive Einkommenseinbußen. Besonders betroffen sind ab dem 1. Januar 1961 Geborene, da die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit abgeschafft wurde. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher in die Grundausstattung der Finanzplanung, um die Versorgungslücke bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit auszugleichen. Sie kann als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. In der Regel sind die Leistungsmerkmale bei beiden Varianten gleich, dies sollte mit dem Anbieter abgeklärt werden. Wichtig ist, bei den Konditionen auf den Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu achten: Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit dann nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, die seiner bisherigen Lebensstellung, Erfahrung und Ausbildung entspricht.Durch die demografische Entwicklung drohen Alter und Pflegebedürftigkeit den finanziellen Spielraum ebenfalls stark einzuschränken. Im Pflegefall können die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Kosten selten decken, der Verzehr des Privatvermögens ist daher die Folge. Durch eine private Pflegeergänzungsversicherung kann dies verhindert werden. Attraktive VerbindungDie Berufsunfähigkeit abzusichern lässt sich steuerlich attraktiv mit der Altersvorsorge verbinden. Denn die Reaktion des Gesetzgebers auf die demografische Entwicklung in Deutschland führte dazu, dass die staatliche Rente mehr und mehr zu einer Grundversorgung im Alter wird. Die Schere zwischen regulärem Einkommen aus Erwerbsarbeit und der staatlichen Rente wird daher insbesondere für Bezieher höherer Einkommen deutlich größer. Im Gegenzug zu den Kürzungen bei der staatlichen Rente fördert der Gesetzgeber aber die private Vorsorge über die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge.Beispiel Basisrente (“Rürup-Rente”), die als kapitalgedeckte Leibrente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Die Beiträge zur Versicherung sind in steigendem Maße von der Steuer freigestellt. Wird in diesem Jahr noch auf 66 % der Beiträge keine Steuer erhoben, steigert sich dies über verschiedene Stufen bis zur vollständigen Befreiung von der Steuer ab 2025. Der Anleger erkauft sich dies durch die nachgelagerte Besteuerung: Unterliegt 2008 noch ein Anteil von 56 % der Rentenzahlung der Steuerpflicht, bezieht sich dies ab 2040 auf die gesamte aus der gesetzlichen Rente und Basisrente fließende Zahlung. Da aber das im Alter erzielte Einkommen in der Regel niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit, wird der Steuersatz voraussichtlich geringer ausfallen. In unserem Beispiel ist der Versicherungsnehmer 35 Jahre alt, verdient als Angestellter 54 400 Euro brutto im Jahr und schließt einen Basisrentenvertrag mit 30 Jahren Laufzeit ab, in den er monatlich 100 Euro einzahlt. Seine gemeinsam veranlagte Ehefrau erzielt mit einer Teilzeittätigkeit ein Bruttojahreseinkommen von 13 200 Euro. Beide Ehepartner sind mit einem Beitragssatz von jeweils 13,5 % gesetzlich krankenversichert. Die vom Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz (2005) eingeführte Steuerentlastung und die steuerlichen Rahmenbedingungen der Rürup-Rente selbst führen in unserem Beispiel dazu, dass den Einzahlungen von 36 000 Euro während der Laufzeit eine Steuerersparnis von 22 876 Euro gegenübersteht. Auf Jahressicht überwiegt ab dem fünften Jahr die Nettosteuerersparnis den Eigenaufwand.Für Verträge mit einer solchen Laufzeit empfiehlt sich, nicht auf die Renditechancen der Aktienmärkte zu verzichten. Unterstellt man einen Ertrag der Fonds von 4 % im Jahr, steht das Vorsorgekapital zum Laufzeitende bei 60 695 Euro – dies bedeutet eine Jahresrente von 3 510 Euro. Setzt man die Fondsrendite auf 6 %, stehen sogar knapp 80 000 Vorsorgekapital zur Verfügung, so dass eine Jahresrente von 4 586 Euro vereinnahmt werden kann. Krisenfeste AbsicherungDer Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung macht die Altersabsicherung krisenfest. Denn tritt die Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Zusatzversicherung nicht nur die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, sondern übernimmt auch die weitere Zahlung der Beiträge zu Haupt- und Zusatzversicherung. Der Anspruch auf die Basisrente, die darüber hinaus noch insolvenz- und pfändungssicher ist, bleibt erhalten. Wenn mehr als 50 % der Beiträge auf die eigene Altersversorgung entfallen, erstrecken sich die Steuervorteile der Basisrente auch auf die Beiträge der per Zusatzversicherung eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung.*) Der Autor ist Leiter des Private Banking im Bereich Privat- und Geschäftskunden (PBC) der Deutschen Bank.