Finanzen persönlich

Beim Umzug drohen hohe Schäden

Standarddeckung reicht nicht aus

Beim Umzug drohen hohe Schäden

Von Rolf Combach Ist die Entscheidung für den Umzug gefallen, die neue Wohnung oder das neue Haus in Kürze bezugsfertig, gilt es, den Transport zu organisieren. Man holt zwei oder drei Angebote ein, und meist wird das günstigste gewählt. Ob das gewählte Transportunternehmen tatsächlich das beste war, wird sich am Umzugstag oder kurz danach erst herausstellen. Schutz vor GroßschädenSicher, die eine oder andere kleinere Beschädigung ist bei all der Hektik am Umzugstag nicht immer auszuschließen. Doch was passiert, wenn das antike Schränkchen aus dem 18. Jahrhundert den Möbelspediteuren aus den Händen gleitet und – total zertrümmert – eine Etage tiefer sich auf dem Treppenabsatz wiederfindet?Der Spediteur wird besänftigend sagen: Sie sind ja über uns versichert! Doch dann kommt ein Sachverständiger, bewertet den Schaden, und man stellt eine krasse Unterversicherung fest. Wie kommt denn das? Der Spediteur hat den Schaden verursacht, und man erhält nur einen Bruchteil des eigentlichen Schadens.Die Antwort ist einfach: “Der Möbelspediteur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (Paragraphen 426 ff. HGB). Daraus geht eine Grundhaftung des Umzugsunternehmers von 600 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für das Umzugsgut benötigt wird, hervor.” In unserem Beispiel belief sich der Umfang des Umzugsgutes auf 12,5 Kubikmeter. Daraus errechnet sich eine Höchsthaftungssumme von 7 500 Euro. Der Sachverständige hatte den Schaden auf 12 500 Euro geschätzt. Doch der Sachbearbeiter der Transportversicherung zahlt nur die Haftungshöchstgrenze von 7 500 Euro dem Geschädigten aus. Und: Wären noch weitere Gegenstände zu Schaden gekommen, sie würden nicht bezahlt werden. Abhilfe hätte mit der Vereinbarung eines höheren Wertes geschaffen werden können. In diesem Fall belief sich der Wert des gesamten Hausrats auf 50 000 Euro. (sog. Wertdeklaration).Aber auch bei Vereinbarung einer Wertdeklaration ist nicht immer von einem vollwertigen Schadenersatz auszugehen.Hierzu ein Beispiel: Steinewerfer auf der Autobahnbrücke treffen fahrendes Speditionsfahrzeug. Die Täter bleiben häufig unerkannt. Kommt es zu einem Unfall, und das Umzugsgut wird zerstört, so kann sich der Spediteur erfolgreich auf seinen Haftungsausschluss berufen. Das Resultat für den Umzugskunden: Er hat den kompletten Haushalt verloren, und Schadenersatz ist kaum möglich, weil die Täter nicht ermittelt wurden. Die wirtschaftlichen Folgen für den Umziehenden sind fatal und kaum absehbar. Niedrige PrämieDoch was kann ein Umziehender tun, um sich vor einer solchen existenzbedrohenden Situation zu schützen? Der Umziehende wäre gut beraten gewesen, eine Transportwarenversicherung für Umzugsgüter abzuschließen. In unserem Fall hätte die Versicherung bei einer Versicherungssumme von 50 000 Euro das zerstörte Schränkchen vollständig übernommen. Darüber hinaus wäre auch der Versicherungsschutz für ein Ereignis wie des Steinewerfers abgesichert gewesen. Mit der Versicherung zum Neuwert wäre der materielle Verlust voll ausgeglichen worden. Sicher: Man benötigt jeden Euro für die beim Umzug anfallenden Kosten. Doch bei einem Schadenfall hätte sich aber eine Investition von rund 125 Euro für die Transportversicherungsprämie schnell bezahlt gemacht.