Immobilien

Berlin reformiert Wertermittlung

Börsen-Zeitung, 25.3.2010 ge Berlin - Um mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen, hat das Bundeskabinett zur Wochenmitte die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Dieses Regelwerk berücksichtigt nicht...

Berlin reformiert Wertermittlung

ge Berlin – Um mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen, hat das Bundeskabinett zur Wochenmitte die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Dieses Regelwerk berücksichtigt nicht nur neue Aufgabenbereiche wie den Stadtumbau samt der damit verbundenen Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets, sondern modifiziert auch Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung. Zugleich wurden zur besseren internationalen Vergleichbarkeit global gebräuchliche Begriffe eingeführt. Darüber hinaus werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst. Die Novelle beruht auf Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie soll im Sommer in Kraft treten. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen. Die ImmoWertV löst die Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Reform ist überfällig, da sich der gesamte Markt mit dem Beitritt der neuen Länder, dem demografischen Wandel sowie der Internationalisierung der Immobilienwirtschaft stark verändert hat.