Finanzen persönlich

Bis Jahresende die Finanzen ordnen

So lassen sich einige Sparchancen nutzen

Bis Jahresende die Finanzen ordnen

Von Monica Heimel Vor Weihnachten ist die Zeit meist besonders knapp, schon wegen den Einkäufen fürs Fest. Aber an einige Geldthemen sollten Verbraucher gerade in den verbleibenden Wochen denken. Denn bis zum Jahresende lassen sich einige Sparchancen nutzen. Steuer-Freibeträge: Bis Ende November können noch Freibeträge beim Finanzamt eingetragen werden, etwa bei hohen Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Vermietungsverluste. Das Nettoeinkommen fällt dann schon im Dezember höher aus. Wer keine Freibeträge eintragen lässt, die hohen Kosten jedoch hat, erhält die Entlastung später mit der Steuererklärung. Freistellungsaufträge: Je nach Bank lassen sich bis Mitte oder Ende Dezember noch die Freistellungsaufträge (750 Euro Alleinstehende, 1 500 Euro Verheiratete) für das laufende Jahr ändern. Damit lässt sich ein Quellensteuer-Abzug für Zinsen verhindern, die zum Jahresende 2007 gutgeschrieben werden. Interessant kann das für Bankkunden sein, die bislang bei der einen Bank einen zu hohen Betrag freigestellt haben, bei der anderen Bank einen zu geringen. Riester-Förderung: Wer im Jahr 2005 bereits einen Riester-Renten-Vertrag hatte, muss bis spätestens Ende 2007 die Förderung (76 Euro Grundzulage, 92 Euro Kinderzulage pro Kind) auch beantragen – sonst verfällt sie für 2005 unwiderruflich. Wer noch keinen Vertrag hat, ihn aber bis Ende 2007 abschließt und einzahlt, kann sich für das laufende Jahr noch die volle Förderung sichern (114 Euro Grundzulage, 138 Euro Kinderzulage). Steuer-Erstattung: Wer noch für 2005 eine Steuererklärung abgeben kann und eine Steuererstattung erwartet, sollte die Abgabe bis 31. Dezember erledigen. Ansonsten geht der Anspruch auf Rückzahlung verloren. Ebenso müssen Arbeitnehmersparzulage sowie Wohnungsbauprämie für 2005 bis Jahresende 2007 beantragt werden. Passiert das nicht, sind die Ansprüche weg. Kindergeld-Anspruch: Wenn volljährige Kinder in der Ausbildung zu viel verdienen, geht der Kindergeldanspruch von 1 848 Euro im Jahr verloren. Der Freibetrag liegt bei 7 680 Euro. Je nach Tätigkeit kommen Arbeitnehmerfreibetrag (920 Euro) sowie die Summe der Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Schon ein Euro über der persönlichen Gesamtfreigrenze bedeutet das Aus fürs Kindergeld. Zusätzliche Kosten etwa durch den Kauf eines beruflich genutzten Computers können helfen, innerhalb der Grenzen zu bleiben. Steuerklassen-Wechsel: Wenn einem verheirateten Arbeitnehmer im nächsten Jahr die Arbeitslosigkeit droht, sollte er mit seinem ebenfalls erwerbstätigen Partner jetzt noch die Steuerklassen-Wahl prüfen und unter Umständen bis zum Jahresende wechseln (wird beim Einwohnermeldeamt gemacht). Der Kandidat für Arbeitslosigkeit erhält die günstigere Klasse, was sein Netto erhöht. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (berechnet sich nach vorherigem Netto) kann dadurch erheblich steigen. Die Arbeitsagenturen erkennen grundsätzlich nur eine Steuerklassenwahl an, die vor Jahresbeginn getroffen wurde. Zahnarzt-Zuschuss: Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sollten die jährliche Routineuntersuchung beim Zahnarzt noch hinter sich bringen. Die Krankenkassen belohnen das mit höheren Zuschüssen beim Zahnersatz. Nach fünf Jahren regelmäßiger Routineuntersuchungen beträgt der Bonus 20 % (60 statt 50 % Erstattung), nach zehn Jahren 30 % (65 statt 50 % Erstattung). Schon bei einer einzelnen Krone kann der Bonus um die 50 Euro Ersparnis bedeuten. Autounfall-Meldung: Wer in diesem Jahr einen Autounfall selbst bezahlt hat, um seinen Rabatt zu retten, kann seine Entscheidung noch revidieren: Bis zum 31. Dezember darf ein Schaden nachgemeldet werden (ein Schaden im Dezember noch bis 31. Januar). Sinnvoll ist das, wenn ein zweiter, größerer Schaden verursacht wurde und der Rabatt ohnehin verloren ist. Kfz-Versicherung: Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann mehrere hundert Euro Ersparnis bringen. Faustregel: Je jünger der Fahrer, desto eher lohnt sich ein Wechsel, denn in jungen Jahren ist der “Schadenfreiheitsrabatt” noch gering. Umso mehr machen sich Tarifunterschiede bemerkbar. Die Kündigung bei der alten Kfz-Versicherung muss bis zum 30. November erfolgen.