Finanzen persönlich

Das ändert sich im neuen Jahr

Handwerker-Rechnungen sparen bis 1 200 Euro Steuern - Schulgeld auch aus der EU absetzbar

Das ändert sich im neuen Jahr

Von Andreas Kunze Das Jahr 2009 wird für die Bundesbürger zahlreiche Änderungen bringen, etwa die neue Abgeltungsteuer für Kapitalerträge. Teilweise gibt der Staat mehr, teilweise fordert er mehr. Einige Gesetze werden zwar erst Ende Dezember endgültig verabschiedet werden, die Eckdaten stehen aber fest. Wir geben einen Überblick. Mehr Kindergeld Kindergeld: Für das erste und zweite Kind erhöht sich das staatliche Kindergeld ab 2009 um 10 Euro auf 164 Euro monatlich. Ab dem dritten Kind steigt das Kindergeld um 16 Euro auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag wird von derzeit 3 648 Euro auf 3 864 Euro je Kind angehoben. “Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es aber nicht gleichzeitig. Das Finanzamt prüft jeweils, womit sich die Eltern besser stehen”, sagt der Berliner Steueranalyst Hans W. Fröhlich. Wohngeld: Wer aufgrund geringen Einkommens Anspruch auf Wohngeld hat, erhält aber 2009 deutlich mehr staatliche Hilfe. Im Schnitt steigen die Zuschüsse von 90 auf 142 Euro monatlich, immerhin rund 60 % mehr. Darüber hinaus wird es ab 2009 erstmals einen pauschalen Zuschuss für Heizkosten geben. Monatlich beträgt er für einen Einpersonenhaushalt 24 Euro, bei zwei Personen sind es 31 Euro, bei drei Personen 37 Euro, bei vier Personen 43 Euro und bei fünf Personen 49 Euro.Hauhaltsjobs: Bislang können Ausgaben für “haushaltsnahe Dienstleistungen” (z. B. Kochen, Putzen, Gartenarbeiten oder Betreuungsleistungen) bis 3 000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. 20 %, also maximal 600 Euro, senken unmittelbar die Steuerschuld. Ab 2009 können 20 % von dann bis zu 20 000 Euro der abzugsfähigen Kosten die jährliche Steuerschuld senken – also bis zu 4 000 Euro.Handwerker: Wer seine Wohnung von einem Fachmann renovieren oder das Dach ausbauen lässt, kann ab 2009 statt bisher 3 000 Euro bis zu 6 000 Euro reine Lohnkosten geltend machen und davon 20 % von der Steuerschuld abziehen. Die maximale Steuerersparnis steigt damit von 600 auf 1 200 Euro pro Jahr. Maximal 5 000 Euro Schulgeld: Gebühren für private Schulen können zu 30 % als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch für Privatschulen im EU-Ausland. Voraussetzung ist künftig lediglich, dass die Schule zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt. Der maximal absetzbare Betrag liegt künftig bei 5 000 Euro pro Jahr. Bisher gab es keine Begrenzung. Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab 2009 von 3,3 % auf 2,8 %, befristet bis zum 30. Juni 2010. Danach erhöht er sich wieder, und zwar auf 3 %. Die mit der gesetzlichen Rentenversicherung identische Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich 2009 von 54 000 auf 54 600 Euro.Gesetzliche Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % für alle gesetzlichen Kassen. Das ist die Folge des sogenannten “Gesundheitsfonds”. Für Mitglieder bislang günstiger Kassen wird es dadurch teurer. Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze von bislang 43 200 Euro auf 44 100 Euro, wodurch Besserverdienende zusätzlich belastet werden.Private Krankenversicherung: Privatpatienten können künftig den Versicherer wechseln und dabei ihre sogenannte Alterungsrückstellung mitnehmen – das ist ein Guthaben, mit dem im Alter die Prämienerhöhungen gedämpft werden. Das Wechselrecht gilt aber nur für einen “Basistarif” mit abgespeckten Leistungen. Und: Wer schon Privatpatient ist, kann nur im ersten Halbjahr 2009 samt Altersrückstellung in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln.Reform Erbschaft- und Schenkungsteuer: Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert kommt zum 1. Januar 2009 ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Kernpunkt ist, dass alle Vermögenswerte mit einem realistischen Wert angesetzt werden sollen. Immobilien wurden zuvor nur mit etwa der Hälfte des Verkehrswertes berücksichtigt. Ehegatten und Kinder des Erblassers müssen aber künftig keine Erbschaftsteuer für das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung zahlen, solange sie mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnen und der Erblasser die Immobilie im Todeszeitpunkt ebenfalls selber genutzt hatte. Für Kinder ist die Steuerfreiheit begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche. Darüber hinaus werden die allgemeinen Freibeträge angehoben, für Kinder zum Beispiel von 205 000 auf 400 000 Euro. Direktabzug bei der BankAbgeltungsteuer: Ab 1. Januar 2009 wird der Staat von allen Kapitalerträgen direkt bei der Bank 25 % einkassieren, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der typische Sparer muss sich vor der Abgeltungsteuer nicht fürchten. Wer in Tagesgelder oder Sparbriefe investiert, wird sich künftig mitunter sogar besser stehen. Das ist dann der Fall, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als die neue Pauschale für Kapitalerträge. Denn noch müssen Kapitalerträge oberhalb der Sparerfreibeträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.Einen handfesten Nachteil bedeutet die Abgeltungsteuer für Anleger, die in Aktien oder in Investmentfonds investieren. Bislang sind Kursgewinne bei solchen Papieren komplett steuerfrei, wenn der Anleger die Papiere länger als ein Jahr im Depot hielt. Diese Spekulationsfrist entfällt ab 2009 – auch auf Kursgewinne werden dann die 25 % Abgeltungsteuer fällig.