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Delta Lloyd rät Älteren zu Rürup

Börsen-Zeitung, 28.12.2007 tl Frankfurt - Nicht nur für Selbständige und Freiberufler, sondern auch für ältere Arbeitnehmer lohnt sich der Abschluss einer Basis- oder Rürup-Rente. Darauf weist der Wiesbadener Finanzdienstleister Delta Lloyd hin....

Delta Lloyd rät Älteren zu Rürup

tl Frankfurt – Nicht nur für Selbständige und Freiberufler, sondern auch für ältere Arbeitnehmer lohnt sich der Abschluss einer Basis- oder Rürup-Rente. Darauf weist der Wiesbadener Finanzdienstleister Delta Lloyd hin. Gerade für Arbeitnehmer, die in wenigen Jahren in Rente gingen, lohne es sich, hohe Einmalbeiträge in einen Basisrentenvertrag einzuzahlen. Dank der Förderung könnten ältere Berufstätige mit einer hohen Nachsteuerrendite rechnen.Bei der Rürup-Rente gibt es zwei Steuervorteile. In der Einzahlungsphase können die Beiträge teilweise als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem werden die monatlichen Auszahlungen zunächst nicht voll besteuert. 2007 wurden die Beiträge zu 64 % als Sonderausgaben anerkannt, 2008 werden es 66 % sein. So geht es in 2 %-Schritten weiter, bis 2025 die volle Steuerabzugsfähigkeit erreicht wird. Berücksichtigt werden bei Ledigen Beiträge bis maximal 20 000 Euro und bei Verheirateten bis 40 000 Euro.Bei den Auszahlungen liegt der steuerpflichtige Anteil 2007 bei 54 % und steigt in den Jahren bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, danach bis 2039 um 1 Prozentpunkt. Ab 2040 werden die Auszahlungen voll besteuert. Da der persönliche Steuersatz im Alter meist niedriger ist als in Zeiten der Berufstätigkeit, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil. Delta Lloyd weist darauf hin, dass im Gegensatz zu anderen Vorsorgemodellen Ehepaare bei Basisrentenverträgen gemeinsam in eine Police einzahlen können.Versicherte dürfen Auszahlungen aus der Rürup-Rente frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente sind keine Einmalentnahmen möglich. Vielmehr muss das angesparte Kapital als monatliche Leibrente ausgezahlt werden. Die Ansprüche aus der Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann bei Bedarf eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder abgeschlossen werden. Auch der Abschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ist möglich.