RECHT UND KAPITALMARKT - IM INTERVIEW: HENNING SCHNEIDER

"Der Gesetzgeber muss schneller auf medizinischen Fortschritt reagieren"

Gesundheitsapps und Telemedizin brauchen Rechtssicherheit

"Der Gesetzgeber muss schneller auf medizinischen Fortschritt reagieren"

Herr Dr. Schneider, die Digitalisierung läuft auch im Gesundheitswesen. Wie stark werden Innovationen hier von regulatorischen Beschränkungen gebremst?Die derzeit erforderliche Digitalisierung ist, wie auch Covid-19 eindrucksvoll gezeigt hat, in Teilen des deutschen Gesundheitswesens noch nicht umgesetzt. Der Gesetzgeber schafft nur zögerlich – wie nun mit der überfälligen Aufhebung des Fernbehandlungsverbots – den rechtlichen Rahmen zur Nutzung bestehender Potenziale. Zudem wird das gerade im Gesundheitswesen wichtige Datenschutzrecht in einigen Bereichen doch etwas überstrapaziert. Wie sieht es mit der Vergütung neuartiger Dienstleistungen aus? Erweist sich das Budgetdenken der Krankenkassen noch als zeitgemäß?Nein. Das Vergütungssystem zwingt die Kassen, vorrangig auf die Ausgabenseite zu achten. Will eine Kasse langfristig innovativ agieren, wird sie abgestraft. Denn medizinisch sinnvolle Maßnahmen wie neue Behandlungsmethoden und Präventions- oder Telemedizin führen oft zu kurzfristigen Kostensteigerungen. Für eine innovative Kasse führt dies zu einer Spirale nach unten, da sie für solche Zukunftsinvestitionen gegebenenfalls Beitragssatzerhöhungen vornehmen muss, so Mitglieder verliert und dann bei gleicher Personalstruktur mit einer schlechteren Kostenstruktur dasteht. Auch bei Covid-19 hat übrigens der Gesetzgeber ungewollt überfällige Strukturen perpetuiert, da die Kompensationen – statt sich am Vorjahresbudget zu orientieren – pauschal für jedes Krankenhausbett gezahlt werden. Hiervon profitieren vor allem unrentable Krankenhäuser, die schon vor Covid-19 nicht ausgelastet waren. Braucht es neue Trägerstrukturen, um Innovationen durchzusetzen?Ja, wir haben zu viele Teilnehmer im Gesundheitsmarkt, die nicht interdisziplinär agieren. Wir brauchen Strukturen, die mehr Wettbewerb sowie mehr Anreize für Know-how und Kapital aus der Wirtschaft eröffnen. Vom Gesetzgeber anerkannte Trägerstrukturen, zum Beispiel Medizinische Versorgungszentren, dürfen nicht durch die Hintertür wieder rechtlich in Frage gestellt werden. Es soll Firmen geben, die angesichts der regulatorischen Risiken ins Ausland gegangen sind. Was ist der Hintergrund?Ja, wir verlieren Potenzial. Wir sehen viele innovative Geschäftsmodelle, die bei gleichbleibenden oder sogar niedrigeren Kosten eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen. Der Gesetzgeber hinkt aber dem medizinischen und technischen Fortschritt oft Jahre und Jahrzehnte hinterher. Neue Geschäftsmodelle befinden sich dadurch zuweilen in einer regulatorischen Grauzone. Gerade für kleinere Unternehmen, etwa Start-ups oder inhabergeführte Betriebe, die eine gewisse Größe und Professionalität erreichen wollen, sind rechtliche Restrisiken dann ein Entwicklungsblocker: Die Marktteilnehmer, die ein solches Unternehmen auf die nächste Entwicklungsstufe heben könnten (börsennotierte Unternehmen, PE-Investoren, finanzierende Banken), scheuen oft aufgrund ihrer eigenen hohen Compliance-Anforderungen dann vor einem Engagement zurück. Grob lässt sich sagen, dass ab einem Marktwert von circa 50 bis 100 Mill. Euro bei einigen Unternehmen daher eine Finanzierungslücke beziehungsweise gläserne Decke besteht. In Reaktion hierauf wandern Unternehmen in andere Regionen wie USA und Asien ab. Wo sehen Sie regulatorisch Anpassungsbedarf, um Innovationen mehr Chancen zu geben?Der Gesetzgeber muss, bei aller gebotenen Sorgfalt, schneller auf medizinischen Fortschritt reagieren. Er sollte sich freimachen von überholten, rechtlich perpetuierten Berufsbildern wie dem Einzelapotheker mit Fremd- und Mehrbesitzverbot gemäß ApoG. Auch brauchen wir eine Anpassung des Kartellrechts, das immer noch medizinisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Zusammenschlüsse zum Beispiel im Krankenhausbereich untersagt. Und wir brauchen mehr Rechtssicherheit, das heißt gewollte oder in der Praxis bestehende Geschäftsmodelle wie Gesundheitsapps, Telemedizin, Fernbefundung und Versandapotheken müssen dann auch vom Gesetzgeber durch rechtssichere Rahmenbedingungen gefördert werden. Dr. Henning Schneider ist Partner von Latham & Watkins in Hamburg. Die Fragen stellte Sabine Wadewitz.