Finanzen persönlich

Die fünf wichtigsten Eckpunkte

- Grundsatz: Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne und andere Kapitalerträge werden einheitlich mit 25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert. Die Spekulationsfrist entfällt ersatzlos. Der Steuerbetrag wird direkt bei der Bank eingezogen und gilt...

Die fünf wichtigsten Eckpunkte

– Grundsatz: Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne und andere Kapitalerträge werden einheitlich mit 25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert. Die Spekulationsfrist entfällt ersatzlos. Der Steuerbetrag wird direkt bei der Bank eingezogen und gilt damit als abgegolten. Veranlagt wird auf Antrag. – Werbungskosten: Gibt es nicht mehr. Steuerfrei sind nur noch Einkünfte im Rahmen des neuen Sparerpauschbetrages von 801 Euro. Bisher konnten zum Beispiel Kosten der Vermögensverwaltung – auch in Höhe mehrerer tausend Euro – abgesetzt werden. Das geht nun nicht mehr. – Kontenabruf: Wird es weiterhin geben. Erstens, weil er am 13. Juli vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsmäßig bestätigt worden ist. Zweitens, weil Kapitaleinkünfte zum Beispiel relevant für Kindergeld und außergewöhnliche Belastungen sind. Und drittens, weil Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren verjährt. – Verlustverrechnung: Sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen können gegeneinander verrechnet werden. Einzige Ausnahme: Aktienverluste sind nur gegen Aktiengewinne aufzurechnen. – Altverluste: Altverluste aus Veräußerungsgeschäften, die vor 2009 angefallen sind, dürfen noch bis 2013 gegen Veräußerungsgewinne aufgerechnet werden. Allerdings gilt dann nur noch der Abgeltungssatz von 25 % und nicht mehr der persönliche Steuersatz. Damit sind diese Verluste in Zukunft steuerlich weniger wert.