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Erstes BFH-Urteil zur Riester-Rente

Börsen-Zeitung, 18.9.2009 tl Frankfurt - Mittelbar zulagenberechtigte Ehegatten, also solche, die z. B. als Freiberufler nicht gesetzlich rentenversichert sind, haben nur dann einen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage ("Riester-Zulage"), wenn sie...

Erstes BFH-Urteil zur Riester-Rente

tl Frankfurt – Mittelbar zulagenberechtigte Ehegatten, also solche, die z. B. als Freiberufler nicht gesetzlich rentenversichert sind, haben nur dann einen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (“Riester-Zulage”), wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) abschließen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 21. Juli 2009 (Az. X R 33/07) entschieden.Im vorliegenden Fall verfügte eine Ehefrau lediglich über eine eigene betriebliche Altersversorgung. Dies reicht laut BFH nicht aus, um die Zulage im Rahmen der Riester-Rente zu erhalten. Damit akzeptiert das Gericht nach eigenen Angaben in seinem ersten Urteil zur Riester-Rente diese gesetzliche Einschränkung der Zulageberechtigung. Für eine ergänzende Gesetzesauslegung bestehe kein Anlass. Denn der nicht zulagenberechtigte Ehegatte sei von der Absenkung der gesetzlichen Rente, die durch die Riester-Rente (teilweise) kompensiert werden soll, nicht betroffen.