Finanzen persönlich

Falsche Steuerbescheide

Börsen-Zeitung, 12.10.2007 hwf - Um die Feinstaubbelastung durch Dieselmotoren zu verringern, arbeitet der Fiskus mit Zuckerbrot und Peitsche. Er honoriert die Nachrüstung von Pkw mit Rußpartikelfiltern mit einem Kfz-Steuer-Nachlass von 330 Euro....

Falsche Steuerbescheide

hwf – Um die Feinstaubbelastung durch Dieselmotoren zu verringern, arbeitet der Fiskus mit Zuckerbrot und Peitsche. Er honoriert die Nachrüstung von Pkw mit Rußpartikelfiltern mit einem Kfz-Steuer-Nachlass von 330 Euro. Das gilt für Fahrzeuge, die bis Silvester 2006 erstmals zugelassen wurden. Seit dem 1. April 2007 bezahlen andererseits alle Halter von Diesel-Pkw mehr Kfz-Steuer, wenn ihre Fahrzeuge nicht mit einem entsprechenden Filter ausgerüstet sind. Der Steuersatz erhöht sich für sie um 1,20 Euro je 100 (angefangene) Kubikzentimeter Hubraum. Zu ihrer großen Überraschung erhalten seither auch Diesel-Pkw-Besitzer, deren Autos über Rußfilter verfügen, Steuerbescheide mit diesem Aufschlag. Ursache dafür ist in der Regel, dass der Filter nicht in den Zulassungspapieren auftaucht, die dem Finanzamt vorliegen. Das ist häufig bei Fahrzeugen der Fall, die bereits vor einiger Zeit serienmäßig mit dem “Saubermann” ausgerüstet wurden, denn seinerzeit war es nicht erforderlich, den Filter gesondert auszuweisen. Das Amt entscheidet zwangsläufig nach Schema F und Aktenlage mit dem Ergebnis eines kräftigen Steueraufschlags.Betroffene Halter müssen das aber nicht hinnehmen. Sie sollten zunächst Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Begründung: Der Filter ist vorhanden, aber nicht eingetragen. Belege sollten die Betroffenen, sofern solche vorliegen, in jedem Fall beifügen.Gleichzeitig sollten sie eine entsprechende Hersteller- bzw. Nachrüstungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle vorlegen. Von dort aus gehen die erforderlichen Daten an das Finanzamt, das dann einen neuen Steuerbescheid fertigt.