Finanzen persönlich

Glossar

Alterungsrückstellung: Mit den Alterungsrückstellungen treffen (nur) private Krankenversicherer finanzielle Vorsorge, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Alterungsrückstellungen werden aus Teilen der Beiträge...

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Alterungsrückstellung: Mit den Alterungsrückstellungen treffen (nur) private Krankenversicherer finanzielle Vorsorge, dass ältere Menschen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Alterungsrückstellungen werden aus Teilen der Beiträge gebildet. Wechselrecht: PKV-Unternehmen unterliegen ab kommendem Jahr einem neuen Wechselrecht, das ihren Kunden des Wechseln zu einem Mitbewerber unter Mitnahme seiner eigenen Altersrückstellung (voraussichtlich maximal 60 %) zum neuen Versicherer ermöglicht. Diese Wechselmöglichkeit besteht für sogenannte Bestandskunden mit Altverträgen für einen Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009. Wer vorher wechseln möchte, hat kein Anrecht auf die Mitnahme seiner Altersrückstellung. Kontrahierungszwang: Unter Kontrahierungszwang versteht man den Abschlusszwang eines Vertrages. Seit dem 1. Juli 2007 müssen private Krankenversicherer jeden Beitrittswilligen aufnehmen, allerdings nur in den Standard- und Basistarif. Gesetzliche Krankenkassen müssen bereits von jeher jeden Beitrittswilligen aufnehmen. Gesundheitsprüfung: Die Gesundheitsprüfung dient dem privaten Krankenversicherer zur Einschätzung des persönlichen Versicherungsrisikos des Antragstellers oder der versicherten Person. Der Antragsteller ist verpflichtet, diese Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Darauf basiert die Berechnung seiner künftig zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge.