Haftungsbeispiele für Beiräte oder Aufsichtsräte
Beiräte oder Aufsichtsräte haften, wenn siees unterlassen, das Vorstandsmitglied persönlich wegen rechtswidriger Finanztransaktionen in Regress zu nehmen;es unterlassen, bei Eintritt einer Schieflage der Bilanz die erforderlichen Kontrollmechanismen gegenüber dem Vorstand zu verstärken, bzw. eine notwendige Abberufung verzögern oder gar nicht vornehmen;Informationen über Unregelmäßigkeiten in der Gesellschaft nicht rechtzeitig und nicht gründlich genug nachgehen. Quelle: Gerling