Asset Management

Hedgefondsbranche fühlt sich ausgebremst

Branchenverband BAI fordert Nachbesserungen im Gesetz - Deutsche Standards könnten internationales Modell werden

Hedgefondsbranche fühlt sich ausgebremst

Vom Gesetzgeber im Stich gelassen fühlen sich die Anbieter von Hedgefonds nach deutschem Recht. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) führt den geringen Erfolg der Produkte, die seit ihrer Zulassung 2004 kaum Anlegermittel auf sich ziehen konnten, unter anderem auf regulatorische Fallstricke zurück. In ihren aktuellen Plänen zur Novelle des Investmentgesetzes berücksichtige die Bundesregierung kaum eine Forderung der Branche, kritisiert der BAI. Wenn einzelne Regeln praxisgerechter gestaltet würden, könnten deutsche Hedgefonds sogar als “Muster für internationale Maßstäbe” dienen, argumentiert der BAI-Vorsitzende Achim Pütz im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Er verweist auf die jüngste Diskussion um eine strengere Regulierung von Hedgefonds weltweit. Die deutschen Fonds zeichneten sich durch hohe Transparenz- und Risikomanagement-Standards aus, an denen der BAI grundsätzlich nicht rütteln wolle. Magere NachfrageDennoch sind die 19 Dach-Hedgefonds nach deutschem Recht, die beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) gemeldet sind, lediglich knapp 1,1 Mrd. Euro schwer. Die zwölf Einzel-Hedgefonds kommen auf gut 600 Mill. Euro. Aus Dach-Hedgefonds wurden von Januar bis Mai 190 Mill. Euro abgezogen, aus Einzelfonds 160 Mill. Euro. In den vergangenen zwölf Monaten bis Ende Mai haben die Dach-Hedgefonds laut BVI-Statistik eine durchschnittliche Rendite von 2,6 % und die Dach-Hedgefonds von 6,4 % erwirtschaftet. Rückzug der AnbieterDas Geschäft mit Dach-Hedgefonds, die im Gegensatz zu Einzelfonds öffentlich an Privatanleger vertrieben werden dürfen, hat viele Anbieter offenbar enttäuscht. In den vergangenen Monaten haben nach und nach Merck Finck, Cominvest, ABN Amro, Pioneer und UBS entsprechende Produkte bereits wieder vom deutschen Markt genommen (vgl. BZ vom 15. Mai). Dass die meisten deutschen Dach-Hedgefonds nur bescheidene Renditen erzielt haben, führt Pütz unter anderem darauf zurück, dass sie in viele der weltweit erfolgreichsten Einzelfonds gar nicht investieren dürften. So seien etwa alle Zielfonds tabu, die auch in unverbriefte Forderungen investierten. Üblich seien diese bei den beliebten Anlagestrategien rund um notleidende Kredite (“distressed debt”). “Völlig unlogisch” sei dieses Verbot, da der Gesetzgeber derartige Investments für die geplante neue Anlageklasse Sonstiges Sondervermögen zulassen wolle, die auch als “Hedgefonds light” bezeichnet wird. Verwehrt blieben den Dachfondsmanagern bisher auch die ebenfalls weit verbreiteten Anlagen in nicht börsennotierte Rohstoffderivate. Immerhin wolle die Bundesregierung dort nachbessern.Doch noch immer müssten die Manager der ausländischen Zielfonds regelmäßig und ausführlich dokumentieren, dass sie die vielen deutschen Anlagebeschränkungen nicht verletzten. Viele Hedgefondsanbieter lehnten Investments aus Deutschland lieber gleich ab, anstatt diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Pütz spricht sich daher für eine “völlige Freiheit des Anlagekataloges” aus. Ungeliebter WarnhinweisFür zusätzlichen Aufwand sorgte das deutsche Investmentgesetz, das eine detaillierte Aufschlüsselung aller Erträge nach Einkunftsarten, etwa Veräußerungsgewinnen, Dividenden und Zinsen, fordert. Daran werde voraussichtlich selbst die geplante Abgeltungssteuer zum Teil nichts ändern, meint Pütz. Zu diesen Hindernissen zählt er auch den Warnhinweis “Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen”, den der Gesetzgeber für Dach-Hedgefonds vorschreibt. Der BAI plädiert dafür, stattdessen allenfalls auf “besondere Risiken” hinzuweisen. Die breite Streuung schließe Totalverluste bei Dachfonds praktisch aus. Für andere Anlageprodukte sei schließlich gar keine Warnung vorgeschrieben, so Pütz. “Dabei haben wir auch Aktienfonds gesehen, die weit mehr als 50 % verloren haben.” Trend bei InstitutionellenGleichzeitig zeichne sich bei institutionellen Investoren in Deutschland “ein Trend zum Hedgefonds” ab, getrieben durch das Bedürfnis der Großanleger, ihre Assets breiter zu streuen. Manche Versicherer hätten die bisherige Grenze von 5 % ihres Vermögens, die sie in alternative Assetklassen investieren dürften, bereits erreicht. Sie würden vermutlich weiter aufstocken, wenn der Gesetzgeber wie geplant diesen Grenzwert auf 10 % anhebe. Lieber Offshore Allerdings wichen die Institutionellen aktuell auf Zertifikate und andere Hedgefonds-Vehikel aus, die nicht der strengen deutschen Regulierung unterliegen. Oder sie investierten über ausländische Töchter direkt in Fonds, die nicht nach deutschem Recht reguliert seien.Wenn die deutschen Fonds bessere Spielregeln erhielten und sich dadurch auch die Renditen verbesserten, könnte sich das Pütz zufolge aber schnell ändern. “Deutsche Versicherer würden deutsche Fonds gegenüber Offshore-Vehikeln bevorzugen.” Spezial-Dachhedgefonds sollten daher noch stärker dereguliert werden als Publikums-Dachhedgefonds, fordert der BAI. So sollten sie künftig mehr als 20 % ihres Volumens in einen einzelnen Zielfonds investieren dürfen. Auch Kreditaufnahmen, Leerverkäufe und Investments in andere Dach-Hedgefonds sollten möglich werden. Es sei kaum nachvollziehbar, weshalb der Gesetzgeber zwar alle Spezialfonds deregulieren wolle, das Thema Hedgefonds dabei aber komplett ausklammere, sagt Pütz. Rückendeckung des BVI Rückendeckung hat der BAI mit seiner Argumentation von Wolfgang Mansfeld erhalten, Präsident des BVI, der die ungleich größere Investmentfondsbranche vertritt. Die deutschen Hedgefondsanbieter könnten sich profilieren als “marktkonforme Alternative zur stärkeren Überwachung der Offshore-Hedgefonds, für die es ohnehin keinen internationalen Konsens zu geben scheint”, sagte Mansfeld auf einer Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) in Frankfurt. Auch Mansfeld bezeichnete eine Liberalisierung der Produkte als “erforderlich”.