Finanzen persönlich

Immobilien sollten gegen Elementarschäden abgesichert sein

Zusatzdeckung bei Wohngebäudepolice fehlt häufig - Nur wenige Objekte sind nicht versicherbar - Bei Erweiterung auch Grunddeckung prüfen

Immobilien sollten gegen Elementarschäden abgesichert sein

Von Uwe Schmidt-Kasparek Gegen schlechtes Wetter gibt es keinen Schutz. Gegen Wetterschäden aber sehr wohl. Immobilienbesitzer können Haus und Hof absichern – meist jedenfalls. Doch viele fühlen sich nicht bedroht. “Plötzlich hatten wir 30 Zentimeter Wasser im Büro”, erzählt Michael Strehmel, noch immer ein wenig überrascht. Strehmel ist Steuerberater, im Urlaubsparadies Timmendorfer Strand. “Unsere Kanzlei liegt an einem kleinen Hang, und trotzdem sind wir an einem Junimorgen regelrecht untergegangen.” Der Grund war ein sogenannter Starkregen. Gefahr durch Starkregen”Kleine Wolken entleeren sich dann aus einem Kern” erläutert Uwe Kirsche vom Deutschen Wetterdienst (DWD) aus Offenbach. Längst hat der DWD Starkregen in seine Wetterwarnungen aufgenommen. Fallen in einer Stunde 25 Liter Regen pro Quadratmeter sprechen die Wissenschaftler von Starkregen. Der ist mittlerweile für 50 % aller Überschwemmungsschäden verantwortlich, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet. Da ist es kein Wunder, dass vor allem Hausbesitzer, die weit ab von einem Gewässer wohnen, das Risiko eines Unwetterschadens unterschätzen. Allein in Baden-Württemberg spielt das für viele Immobilienbesitzer keine Rolle, wenn sie noch einen alten Vertrag bei der Sparkassenversicherung (SV) haben. “Bis 1994 war der erweiterte Elementarschutz noch Pflicht”, erläutert SV-Sprecherin Sylvia Knittel. Automatisch gab es für Hausbesitzer in Baden-Württemberg Schutz gegen Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmung. Heute profitieren die Kunden im eigentlich erdbebengefährdeten Gebiet vom Überschwemmungsschutz. “Egal, ob ein Fluss über die Ufer tritt oder Regenwasser nach einem Starkregen über die Terrasse ins Haus läuft, der Schaden ist abgesichert”, erläuterte die Versicherungsexpertin. Die hohe Versicherungsdichte gegen Unwetterschäden ist einmalig. Allein wer in den neuen Bundesländern noch eine alte DDR-Police besitzt, genießt umfassenden Elementarschutz – nun durch die Allianz-Versicherung. Allgemein haben aber nur 20 % aller Immobilienbesitzer erweiterten Elementarschutz, schätzt der GDV. In manchen Bereichen, wie etwa Bayern, liegt die Absicherungsquote mit rund 6 % sogar noch niedriger. Zusatzdeckung kein ProblemDabei ist eine zusätzliche Absicherung für die meisten Hausbesitzer kein Problem. Daher hat die bayerische Regierung sogar schon die Aktion “Voraus denken – elementar versichern” ins Leben gerufen. Grund: Die herkömmliche Wohngebäudeversicherung deckt nur Schäden durch Sturm und Hagel. Zusätzlich kann man sich aber auch gegen Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und sogar gegen einen Vulkanausbruch versichern. Der Zusatzschutz wird jedoch nur im Paket verkauft, da die Versicherer befürchten, dass sich die Kunden sonst nur “ihre” Gefahr herauspicken würden – also ein Immobilienbesitzer in den Bergen nur Schneerisiken oder ein Flussanrainer nur Überschwemmungen. Doch diese “Solidarversicherung” hat ihre Grenzen: Sturmfluten sind für Küstenbewohner gar nicht versicherbar und wer an einem Fluss lebt kann versicherungsmäßig ebenfalls Probleme bekommen. “Insgesamt sind aber mittlerweile rund 98,5 % der Gebäude in Deutschland gegen Überschwemmung versicherbar”, sagt Stephan Schweda vom GDV. Somit würden bundesweit von den 18 Mill. Wohngebäuden nur 270 000 Immobilien ohne Nässeschutz bleiben. Die betroffenen Gebäude liegen direkt an einem Fluss, der regelmäßig übers Ufer tritt. Basis der Analyse ist eine Geo-Analyse (ZÜRS), die zeigt welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Insgesamt gibt es vier ZÜRS-Risikozonen. Etwa 3 % der Gebäude liegen in den Problemzonen 3 und 4. “In Bayern sind nur noch 3 Promille der Gebäude grundsätzlich nicht versicherbar”, erläutert Friedrich Schubring-Giese, Vorstandsvorsitzender der Versicherungskammer Bayern. (Wegen eines Übertragungsfehlers hatte die Börsen-Zeitung irrtümlich von einem Anteil von drei Prozent berichtet.) Die Assekuranz hat durch eine Einzelstandortanalyse der Gebäude das ZÜRS-System noch weiter verfeinert. Konkurrent Allianz bestätigt zumindest für Bayern diese geringe Zahl der unversicherbaren Gebäude. “Wenn das tatsächlich so ist, dann ist keine Pflichtversicherung für zusätzliche Elementarschäden mehr notwendig”, betont Jennefer Fricke vom Bund der Versicherten (BdV). Eine solche gesetzliche Verpflichtung hatte die Verbraucherschutzorganisation jahrelang gefordert. Noch ist der BdV aber skeptisch und schätzt, dass rund ein Viertel der Hausbesitzer sich “nicht zu angemessenen Prämien versichern kann”. Es kann teuer werdenPraktiker sehen hingegen kaum noch Probleme. “Natürlich müssen einige Immobilienbesitzer recht tief in die Tasche greifen”, sagt Oliver Mack vom bundesweit aktiven Versicherungsmakler Hoesch & Partner in Frankfurt. So sei es in Problemzonen durchaus möglich, dass sich die Prämie durch den Elementarschutz verdoppelt. “Doch dafür wird ein großes Schadenrisiko, dass in der Regel immer fünfstellig ist, abgesichert”, so Mack. Für die meisten Hausbesitzer liegt der Aufschlag auf die herkömmliche Wohngebäudeversicherung aber nur bei rund 10 %, wie eine Auswertung des Marktbeobachters InnoSystems feststellt (s. Tab.). Wer seine Wohngebäudepolice um den wichtigen Elementarschutz erweitert, sollte gleich prüfen, ob seine Basisbedingungen ebenfalls optimiert werden können. So sollte Folgendes eingeschlossen sein: – Ableitungsrohre – Abbruch- und Aufräumkosten- Kosten für den Schutz und die Bewegung anderer Sachen wie die Auslagerung von Möbeln während der Reparatur des Hauses – Nutzwärme- und Überspannungsschäden – Mehraufwand für veränderten Wiederaufbau, wenn das Haus wegen behördlichen Auflagen nach einem Totalschaden nicht mehr so aufgebaut werden darf wie vorher. Und ganz wichtig: Der Versicherer sollte bei Schäden durch “grobe Fahrlässigkeit” voll leisten. Nach neuem Recht bekommt ein Hausbesitzer, der beispielsweise einen offenen Kamin unbeaufsichtigt lässt und so ein Brand verursacht, nur eine Teilentschädigung. Einige Versicherer zahlen hingegen zu 100 %. Und: Auch gegen einen Gutachterstreite sollt man sich wappnen, wie ein Beispiel aus Krefeld zeigt, bei dem ein Haus nach einem Erdbeben absackte. Die Besitzerin war bereits durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung geschützt. Daher hätte die Assekuranz die Erdbebenschäden eigentlich zahlen sollen. “Doch die weigert sich und schiebt die Schadenursache auf verfüllte Schächte, die sich unter dem Haus befinden”, erläutert Versicherungsberater Lars-Oliver Manß aus Essen. Nun muss ein teures Gutachten her, damit der Erdbebenschaden bewiesen werden kann. Die Kosten des Gutachtens muss die Hausbesitzerin aller Voraussicht nach selbst tragen. Dabei sehen gute Bedingungen auch die Übernahme von Sachverständigenkosten vor.