Immobilien

IVD legt Plan für Erbschaftsteuer vor

Börsen-Zeitung, 23.8.2007 tl Frankfurt - Der Immobilienverband Deutschland IVD, die Berufsorganisation der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft, hat einen Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer vorgelegt. Leitgedanke ist die...

IVD legt Plan für Erbschaftsteuer vor

tl Frankfurt – Der Immobilienverband Deutschland IVD, die Berufsorganisation der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft, hat einen Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer vorgelegt. Leitgedanke ist die Forderung des IVD Bundesverbandes, dass kein Erbe sein Haus verkaufen muss, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Der Entwurf sieht einen Drei-Punkte-Plan vor, nach dem die selbst genutzte Immobilie von der Erbschaftsteuer freigestellt wird, es einen Anspruch auf Stundung der Steuer gibt und die Bewertung von vermieteten Immobilien neu geregelt wird. Die Freistellung der Selbstnutzer von der Erbschaftsteuer begründet der IVD Bundesverband mit dem regional stark unterschiedlichen Preisniveau von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Deutschland. So liegt der gewichtete Mittelwert der Verkaufspreise von Einfamilienhäusern nach IVD-Erhebungen zwischen 100 000 Euro in Wittenberg und 670 000 Euro in München. Aufgrund dieser großen Spannweite reiche auch eine allgemeine Erhöhung der Freibeträge nicht aus. Voraussetzung für die Befreiung soll aber sein, dass die Immobilie mindestens fünf Jahre nach dem Erbfall gehalten werden muss.Für vermietete Immobilien des Privatvermögens will der IVD Bundesverband einen Anspruch auf eine zehnjährige zinslose Stundung der Erbschaftsteuer einführen. Dadurch soll der Erbe in die Lage versetzt werden, die Steuer aus den laufenden Erträgen zu bezahlen. Denn häufig habe der Erbe ein Liquiditätsproblem, wenn ihm nicht noch weiteres Barvermögen vererbt werde. Schließlich will der IVD Bundesverband die Immobilien nach dem gemeinen Wert bewerten. Dessen Ermittlung solle dem Steuerpflichtigen überlassen werden. Die Finanzverwaltung solle sich darauf beschränken, den angegebenen Wert zu überprüfen. Der Verband spricht sich mit Hinweis auf die in Deutschland je nach Region stark unterschiedlichen Immobilienpreise gegen einen oder mehrere “Standard-Vervielfältiger” aus.Berechnungen des Verbandes hätten ergeben, dass der Gesetzesvorschlag praktisch zu keinen Steuerausfällen bei den Bundesländern, denen diese Steuereinnahmen zustehen, führen würde.