Finanzen persönlich

Kompass im Paragraphendschungel

Das Produktinformationsblatt

Kompass im Paragraphendschungel

mzg – Der Verbraucher reibt sich verwundert die Augen. So viel Service ist er von der Versicherungsbranche gar nicht gewöhnt. Doch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) macht’s möglich. Ein wichtiger Kern ist das Produktinformationsblatt, das der Verbraucher künftig vor einem Versicherungsabschluss erhalten muss. Es ist der Kompass im Paragraphendschungel und muss in verständlichen Worten sagen, was die Versicherung bietet und wovor sie sich drückt. Muster des GDVEin Muster des Produktinformationsblattes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) sagt beispielsweise, was bei einer Rentenversicherung passiert:1. Wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt, zahlen wir wahlweise eine lebenslang garantierte Rente oder eine einmalige garantierte Auszahlung. Hinzu kommen noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung, die nicht garantiert sind.2. Wenn die versicherte Person vor dem Rentenbeginn stirbt, zahlen wir die Summe der bis zum Todesfall eingezahlten Beiträge und die angesammelten Überschüsse.3. Wenn die versicherte Person während der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir die garantierte Rente zuzüglich Überschussrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weiter. Das Produktinformationsblatt nennt aber auch klar, welche Leistungen ausgeschlossen sind: So kann sich beim Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn die Leistungspflicht z. B. bei kriegerischen Ereignissen auf die Auszahlung des Rückkaufswertes beschränken. Auch bei vorsätzlicher Selbsttötung in den ersten drei Versicherungsjahren wird nur der Rückkaufswert gezahlt. Es wird aber auch auf Gefahren aufmerksam gemacht: So darauf, dass die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden müssen. “Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir unter Umständen – auch noch nach längerer Zeit – vom Vertrag zurücktreten. Das kann sogar zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen.”Auch die Konsequenzen einer Kündigung werden schnörkellos aufgelistet: “Vor Rentenbeginn können Sie die Versicherung jederzeit kündigen. Sie erhalten dann den Rückkaufswert, der in der Anfangszeit Ihrer Versicherung noch gering ist. Die Kündigung der Versicherung ist also mit Nachteilen verbunden.”