Finanzen persönlich

Kreditkartenmissbrauch wirksam vorbeugen

Nach dem Urlaub besonders gut aufpassen

Kreditkartenmissbrauch wirksam vorbeugen

Von Andreas Kunze Vor allem nach dem Urlaub kommen auf Kreditkarteninhaber viele Abbuchungen zu. Manche davon sind unerwartet: Der Autovermieter zieht Geld ein, weil der Tank bei der Rückgabe angeblich nicht voll war. Oder der Hotelier bedient sich per Kreditkarte wegen angeblicher Minibar-Schulden. In einigen Fällen kann man sich dagegen wehren.Es ist schon Routine geworden: Wer einen Mietwagen nimmt, legt neben Personalausweis und Führerschein seine Kreditkarte auf den Tisch. Mal will die Firma nur die Kartennummer aufschreiben, mal wird dem Kunden ein Blanko-Beleg vorgelegt, der unterschrieben werden soll. Einige Urlauber haben damit schon böse Überraschungen erlebt, weil Wochen später noch Geld abgebucht wurde, etwa wegen Schäden am Mietwagen oder fehlendem Sprit. Was kann man dagegen tun? Ausnahmen sind möglichGenerell ist der Einsatz der Kreditkarte unwiderruflich: Wer etwa im Restaurant einen Beleg unterschrieben hat, der kann gegen eine entsprechende Kreditkarten-Belastung nichts machen. Wurde im Kerzenschein beispielsweise ein zu hoher Betrag unterschrieben, müsste der Karteninhaber das direkt mit dem Restaurant klären und versuchen, dort Geld zurückzubekommen. Ausnahmen sind möglich, es kommt auf die jeweilige Fallgestaltung an.1. Beleg konkret unterschrieben: Wer einen konkreten Betrag unterschrieben hat, kommt da kaum wieder heraus. Innerhalb der üblichen Frist von vier bis sechs Wochen nach Abrechnung kann zwar gegenüber der Bank ein Widerspruch erklärt werden. Der hat aber nur dann Erfolg, wenn der Kunde nachweisen kann, dass keine Forderung bestanden hat. Das muss detailliert passieren, etwa mit Zeugen. Eine reine Behauptung, man sei in einem Bordell ausgenommen worden, reicht nicht (Oberlandesgericht Köln, AZ.: 15 O 420/00).2. Beleg blanko unterschrieben: Eine Blankounterschrift ist noch riskanter, als einen Beleg mit konkretem Betrag zu unterschreiben. Der Beleginhaber kann praktisch jeden beliebigen Betrag einsetzen – der Kunde müsste ebenfalls den Nachweis erbringen, dass die Forderung nicht oder nicht in der Höhe bestanden hat. Diese bittere Erfahrung machten unter anderen zwei Deutsche, die in der Dominikanischen Republik zwei Motorräder ohne Diebstahlversicherung gemietet und als Sicherheit einen Blanko-Beleg unterschrieben hatten.Die Motorräder wurden gestohlen, der Vermieter zog per Kreditkarte knapp 6 000 Euro als Forderung ein. Die Klage des Kreditkarteninhabers scheiterte, obwohl der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft war (Oberlandesgericht München, Az.: 5 U 6738/98 W). “Blanko-Belege sollten vor allem im Ausland vermieden werden”, rät deshalb Uwe Döhler, Kreditkarten-Experte der Stiftung Warentest. “Sich dort später mit einem Abbucher über den Betrag zu streiten ist ein schweres Unterfangen.”3. Nur Kartennummer angegeben: Immer öfter begnügen sich unter anderem Hotels damit, sich bei Reservierungen oder beim Einchecken lediglich die Kartennummer geben zu lassen. Ohne dass ein unterschriebener Beleg vorliegt, wird damit dann später der Rechnungsbetrag abgebucht. Im Streitfall ist in so einem Fall aber der Kunde am Drücker. Er kann die Vorlage eines Originalbeleges verlangen. Kann die Bank das nicht, so muss sie eine Abbuchung rückgängig machen. (Amtsgericht Krefeld AZ.: 3 C 299/06). “Nur die Unterschrift dokumentiert, dass der Kunde seiner Bank eine Zahlungsanweisung gegeben hat”, sagt Kreditkarten-Experte Döhler. Wegen der großen Bedeutung sollten die Kopien von unterschriebenen Belegen einige Monate aufbewahrt werden.