PORTFOLIO - GASTBEITRAG

Master-KVG können als Servicegesellschaft agieren

Börsen-Zeitung, 1.6.2013 Jeder Initiator von geschlossenen Fonds braucht künftig eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), wenn er Fonds an den Markt bringen will. Dies ist eine zentrale rechtliche Neuerung, die der Gesetzgeber den Anbietern von...

Master-KVG können als Servicegesellschaft agieren

Jeder Initiator von geschlossenen Fonds braucht künftig eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), wenn er Fonds an den Markt bringen will. Dies ist eine zentrale rechtliche Neuerung, die der Gesetzgeber den Anbietern von geschlossenen Fonds auferlegt. Auf diese Anbieter kommen somit, wie auf alle Manager alternativer Investments, umfangreiche regulatorische Veränderungen zu.Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung der Transparenz sowie die Erhöhung der Anforderungen an die Zulassung und das Reporting von Finanzprodukten. In Europa führte dies bereits zur Erarbeitung von Regularien wie die Markets in Financial Instruments Directive (Mifid) und die Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD). Größere AnforderungenFür den deutschen Anlegermarkt bedeutet dies, dass nach neuem Recht für sämtliche Aktivitäten seitens der Produktanbieter eine umfassende Genehmigungspflicht durch die BaFin besteht. Dies bedeutet für Fonds größere administrative Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich des Berichtswesens und der Risikokontrolle. So werden ab diesem Frühjahr offene wie auch geschlossene Fonds, die zukünftig Investment-KG heißen, unter dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert. In diesem Zuge werden die bisherigen Kapitalanlagegesellschaften durch KVG ersetzt.Nach dem neuen KAGB müssen Investment-KG durch eine BaFin-genehmigte Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt werden. Ehemalige Emissionshäuser fungieren dann als Asset Manager für die Fonds. Eine Ausnahme gibt es für Emissionshäuser, deren Vermögensgegenstände eine Höhe von 100 Mill. Euro Eigenkapital ungehebelt bzw. 500 Mill. Euro Eigenkapital gehebelt nicht überschreiten. Sie können eine sogenannte “kleine KVG” gründen. Hier sind die Berichts- und Regulierungspflichten dann weniger umfangreich. Hohe BelastungDer Aufwand für die Lizenzierung einer KVG, die zukünftig Voraussetzung sein wird für die Auflage geschlossener Fonds, ist hoch. Sie muss über die gesamte Infrastruktur einer klassischen KAG verfügen. Neben Strukturen und Prozessen für ein wirkungsvolles Risiko- und Liquiditätsmanagement sind dies die organisatorischen und personellen Voraussetzungen sowie die notwendige Ausstattung an IT. KVG müssen eine interne Revision einrichten und über ein wirkungsvolles Compliance-System und eine Bewertungsstelle mit nachgewiesener Expertise für die verschiedenen Assetklassen verfügen. Die hohen Transparenzanforderungen müssen ebenso erfüllt werden, wie das BaFin-Reporting und das aufsichtsrechtliche Meldewesen. Und über allem steht, dass deutlich mehr Transparenz für Anleger hinsichtlich der Kostenstruktur erforderlich ist. Teurer AufbauDer Aufbau und das Betreiben einer KVG sind dementsprechend mit hohen Kosten verbunden. Unseren Schätzungen nach wird sich der Aufwand in den ersten fünf Jahren auf etwa fünf Mill. Euro belaufen. Um eine eigene KVG rentabel aufzubauen, muss man somit binnen fünf Jahren ein Platzierungsvolumen von rund 1 Mrd. Euro Eigenkapital realisieren. Fondsinitiatoren können den kosten- und zeitintensiven Prozess vermeiden, indem sie die zu erbringenden Leistungen an eine Master-KVG auslagern, welche die notwendigen aufsichtsrechtlichen Strukturen und Verfahren als Servicegesellschaft anbietet. Die KVG wird dadurch Anbieter des Fonds.Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die KVG dann das Emissionshaus als Investment Advisor mit der Konzeption, der Beratung, der Anlegerverwaltung und dem Vertrieb des Fonds beauftragen. Die Emittenten wiederum können sich bei dieser Struktur voll auf ihre Kernkompetenzen Projektakquisition, Deal-Strukturierung und Platzierung fokussieren. Sämtliche Entscheidungen über das Portfolio müssen indes – damit die Portfolioverwaltung aufsichtsrechtlich in der KVG erfolgt – durch die KVG getroffen werden und das Emissionshaus ist verpflichtet, sämtliche Risiko- und Compliance-Prozesse durch die KVG durchführen zu lassen. Externe Hilfe erwartetEtliche Fondsinitiatoren scheinen sich noch nicht allzu intensiv mit den Auswirkungen der AIFM- Vorgaben befasst zu haben, wie auf dem diesjährigen VGF-Summit, dem Branchenevent der im Verband Geschlossener Fonds organisierten Anbieter, klar wurde. Vielfach unterschätzen sie wohl auch die Anforderungen, die an eine KVG gestellt werden. Es verwundert daher nicht, dass viele Anbieter geschlossener Fonds planen, im Rahmen ihrer AIFM-Umsetzungsprojekte auf externe Unterstützung zurückzugreifen. Dies belegt auch die aktuelle Marktstudie “Vorbereitungsstand der Anbieter geschlossener Fonds hinsichtlich der Erfordernisse der AIFM-Richtlinie” von Hansainvest und Frontiers Management Consulting. Rund die Hälfte der Initiatoren, die an der Befragung teilgenommen haben, plant die Gründung einer eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Vor allem kleinere und mittelgroße Emissionshäuser dürften indes die Dienste einer Master-KVG in Anspruch nehmen. Überschaubarer AufwandDer Vorteil: Beim Outsourcing an eine Master-KVG bleibt das Emissionshaus lizenzierungsfrei. Dadurch kann es mit überschaubarem Mehraufwand weiterhin Fonds initiieren. Die Last der aufsichtsrechtlichen Vorgaben liegt in diesem Fall überwiegend bei der Master-KVG, die nach außen die Emittenten- und Prospekthaftung trägt. Je größer und schlagkräftiger eine KVG ist, umso geringer sind die Fixkosten je Fonds. Hier ist die Master-KVG im Vorteil, denn sie kann eine Vielzahl von Emissionshäusern betreuen und eine große Zahl von Fonds administrieren.Unter dem Strich kommen die dadurch erzielten Skaleneffekte inklusive verbesserter Regulierung, erhöhter Sicherheit und größerer Transparenz den Anlegern zugute, natürlich auch auf der Kostenseite.Im Wechselspiel entsteht so ein potenziell vorteilhaftes Outsourcing, bei dem diverse Aufgaben von Emissionshäusern zur KVG verlagert werden. Sie sparen etwa Personal- und Sachkosten in den Bereichen Compliance, Fondsverwaltung, Controlling und Reporting. Im Gegenzug bündeln Master-KVG die notwendige Expertise, um Fondsanbieter trotz Umsetzung der neuen Richtlinien nahezu uneingeschränkt handlungsfähig zu halten.—-Helmut Hohmann Mitglied der Geschäftsführung der Alceda Fund Management S.A.