Finanzen persönlich

Mit dem Riester-Trick Steuern sparen

Anleger können die neue Abgeltungsteuer aber nicht immer aushebeln

Mit dem Riester-Trick Steuern sparen

Von Andreas Kunze Der Countdown für die neue Abgeltungsteuer läuft: Ab dem 1. Januar 2009 wird der Staat von allen Kapitalerträgen direkt 25 % einkassieren, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Als Tipp gegen die Abgeltungsteuer kursiert derzeit, Sparer sollten in ungeförderte Riester-Verträge investieren. Was ist aber davon zu halten? Der typische Zinssparer muss sich vor der Abgeltungsteuer nicht fürchten. Wer in Tagesgelder oder Sparbriefe investiert, wird sich künftig mitunter sogar besser stellen. Das ist dann der Fall, wenn der persönliche Steuersatz höher ist als die neue Pauschale für Kapitalerträge. Denn noch müssen Kapitalerträge oberhalb der Sparerfreibeträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Einen Nachteil bedeutet die Abgeltungsteuer für Anleger, die in Aktien oder in Investmentfonds investieren. Bislang sind Kursgewinne bei solchen Papieren komplett steuerfrei, wenn der Anleger die Papiere länger als ein Jahr hält. Diese Spekulationsfrist entfällt ab 2009 – auch auf Kursgewinne wird grundsätzlich die 25-prozentige Abgeltungsteuer fällig. Der Endertrag wird dadurch bei einem Aktienfonds deutlich geringer ausfallen.Die Finanzindustrie will einen Ausweg gefunden haben: mit ungeförderten Riester-Verträgen. Wer in einen bestehenden Riester-Vertrag mehr einzahlt als notwendig (4 % vom Vorjahreseinkommen für volle Förderung) oder einen separaten Riester-Vertrag ohne Anspruch auf Zulagen abschließt, kann über die gesamte Ansparphase den Steuerabzug verhindern. Ab dem 60. Lebensjahr kann das gesamte Geld in einer Summe ausgezahlt werden, anders als bei regulären Riester-Verträgen gibt es keine Begrenzung auf 30 % des Kapitals. Staat greift später zu Mit der Auszahlung greift der Fiskus dann doch zu. Die Hälfte des gesamten Kapitalertrags ist auf einen Schlag zu versteuern. “Der Vorteil besteht daher vor allem darin, dass sich das Guthaben bis dahin mit Zinseszinseffekt ungestört vermehren kann und nicht jedes Jahr durch den Abzug von Abgeltungsteuer vermindert wird”, sagt Rainer Zuppe, Fondsexperte der Stiftung Warentest. Unterm Strich kann dadurch das Nachsteuerguthaben eines zweckentfremdeten Riester-Vertrags tatsächlich deutlich höher ausfallen. Bei diesem propagierten Steuersparmodell gibt es jedoch einige Punkte zu berücksichtigen, etwa den Sparerfreibetrag. Wenn die Kapitalerträge in den Grenzen der jährlichen Sparerfreibeträge bleiben (801 Euro für Ledige, 1 602 Euro für Verheiratete) und dadurch keine Abgeltungsteuer anfällt, nutzt der Riester-Trick gar nichts. Der Anleger würde sogar unnötig viel Steuern zahlen, weil er am Ende der Ansparphase die Hälfte aller Kapitalerträge auf einen Schlag versteuert – dann nämlich wird der Sparerfreibetrag nicht mehr ausreichen. Darüber hinaus kann der normale Fondssparer aus Tausenden Fonds wählen. Der Riester-Kunde muss sich hingegen mit einer beschränkten Auswahl zufriedengeben. “Eine langfristig gute Performance des Fonds ist wichtiger als steuerliche Überlegungen”, so Zuppe. Vorsicht vor Zillmerung Auch bei den Fondskosten gibt es Besonderheiten. Riester-Fonds sind zwar nicht unbedingt teurer als gewöhnliche Fonds. Inzwischen gibt es aber schon Riester-Fondssparpläne, bei denen die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit dem Kunden bereits in den ersten Jahren belastet werden. Den Nachteil bemerkt er, wenn er vorzeitig aussteigt. Wie bei einer frühzeitig gekündigten Lebensversicherung gibt es weniger zurück, als eingezahlt wurde. Zuppe rät: “Von diesen sogenannten gezillmerten Riester-Fondssparplänen sollte der Anleger besser die Finger lassen.”