Mit Schenkung, Heirat oder Adoption Geld sparen
Mit der Einführung des neuen Steuerrechts gehen Immobilienerbschaften oft nicht mehr ohne Bauchschmerzen über die Bühne. Klaus Michael Groll, Fachanwalt für Erbrecht in München, sieht jedoch Raum für Gestaltung.- Herr Groll, was ist bei Schenkungen zu beachten?Nach wie vor kann auch das selbst genutzte Familienwohnheim bereits zu Lebzeiten von einem Ehepartner auf den anderen steuerneutral übertragen werden. Das heißt, dass dann der Freibetrag voll und ganz bestehen bleibt. Das empfiehlt sich, wenn beispielsweise der sehr viel ältere Ehemann Alleineigentümer der Immobilie ist. Solche Übertragungen sollten jedoch mit Rückfallklauseln verbunden werden – beispielsweise für den Fall der Scheidung, des Vorversterbens oder der Insolvenz des Erwerbers.- Welche weiteren Gestaltungsmöglichkeiten bestehen?Durch die nun generelle Zugrundelegung der Verkehrswerte und die zum Teil erhebliche Anhebung der Steuersätze kommt es trotz der erhöhten Freibeträge in vielen Fällen zu einer größeren Belastung als bisher. Aber man kann Abhilfe schaffen. Beispielsweise sollten sich nichteheliche Partner vielleicht doch zu einer Heirat entschließen.- Was kann man sonst machen?Auch Adoptionen bewirken Wunder. Der Adoptierte erhält steuerrechtlich den Status eines eigenen Kindes. Voraussetzung für die Adoption von Erwachsenen ist jedoch, dass zwischen Annehmendem und Angenommenem ein sogenanntes Eltern-Kind-Verhältnis besteht.—-Die Fragen stellte Oskar Metzger.