Finanzen persönlich - Schwerpunkt: Rund um die Riester-Rente - Beispiel

Nachsteuerrendite entscheidet

Private Verträge machen das Rennen - Risikoneigung der Anleger muss berücksichtigt werden

Nachsteuerrendite entscheidet

Von Ulrich Stephan *) Die Riester-Rente entwickelt sich zum Renner. Zwar verzögerten einige bürokratische Hürden den Start in diese zusätzliche Form der Altersvorsorge. Doch nun ist festzustellen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung da ist. Rund 8 Millionen Riester-Verträge haben die Deutschen bereits abgeschlossen. Die Abschlussraten steigen weiter dynamisch. Insgesamt können in Deutschland rund 35 Millionen Bürger in Riester-geförderte Produkte investieren. Das heißt, dass rund 27 Millionen Anspruchsberechtigte noch die Wahl haben, sich erstmals für ein Riester-Produkt zu entscheiden. Hier bieten sich dem Riester-sparwilligen Anleger verschiedene Alternativen.Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Angestellter verfügt über ein Jahreseinkommen von 50 000 Euro, ist nicht verheiratet und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Bislang hat er sich mit dem Thema einer zusätzlichen Altersvorsorge zur sinkenden gesetzlichen Rente nicht beschäftigt. Drei VariantenGrundsätzlich stehen ihm drei verschiedene Riester-Varianten zur Verfügung: Fondssparpläne, Banksparpläne oder Versicherungsprodukte. Die Versicherungsprodukte unterteilen sich nochmals in klassische Produkte mit einem Garantiezins von 2,25 % plus Überschussbeteiligung und in sogenannte Hybrid-Produkte, bei denen Teile der Einzahlungen in Fonds fließen. Gesetzliche Auflage für all diese Produktvarianten ist eine Beitragsgarantie. Auf Basis dieser Garantie erhält der Versicherte auf jeden Fall seine eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten zurück. Zudem muss eine lebenslange Rentenzahlung vom Anbieter des jeweiligen Produktes garantiert sein.Der Angestellte hat gehört, dass insbesondere Fondssparpläne höhere Renditen abwerfen sollen, und interessiert sich für diese Variante. Der These des erwarteten höheren Durchschnittsertrages stimmt sein Finanzberater zwar prinzipiell zu und bestätigt, dass ein Fondssparplan in bestimmten Konstellationen durchaus sinnvoll ist. Er weist aber darauf hin, dass es bei dieser Variante eine größere Unsicherheit bezüglich der Höhe der zu erwartenden Rentenzahlungen gibt. Denn bei einem Fondssparplan kann aufgrund der Produktgestaltung die monatliche Auszahlung ab dem 85. Lebensjahr unter der bisherigen liegen. Zudem legt die Fondsgesellschaft den sogenannten Rentenfaktor, also den Prozentsatz des angesammelten Kapitals, den der Kunde als Rente erhält, nicht zu Vertrags-, sondern zu Rentenbeginn fest. Der Berater rät deswegen im konkreten Fall, die Riester-Rente auf Basis eines Versicherungsvertrages abzuschließen. Seine Argumentation fußt somit zuallererst auf dem Sicherheitsaspekt. Der erste zusätzliche Vorsorgebaustein zur Altersvorsorge sollte berechenbar sein und möglichst wenige Unwägbarkeiten enthalten; bei weiteren Bausteinen kann dies schon wieder anders aussehen. Aber in diesem Fall muss die zusätzliche Renditeaussicht einer Anlage über eine reine Fondskonstruktion der Erwartung sicherer Zahlungsströme weichen. Um dennoch bei einem Anlagezeitraum von 30 Jahren die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen zu können, empfiehlt der Berater eine Hybrid-Rentenversicherung. Sie verbindet den Sicherheitsvorteil der Versicherungslösung mit einer Aktienanlage: Den einen Teil der Einzahlungen legt der Versicherer hauptsächlich festverzinslich an, für die Anlage der restlichen Beiträge kann der Kunde einen Investmentfonds oder ein gemanagtes Investmentkonzept wählen. Hybrid-Versicherung Der Angestellte stimmt der Argumentation zu und entscheidet sich, die Variante einer Hybrid-Versicherung in Betracht zu ziehen. Doch soll er einen privaten Vertrag abschließen oder einen Riester-Vertrag über seinen Arbeitgeber? Und liefern diese Varianten eine höhere Nachsteuerrendite als die alternativen Verwendungsmöglichkeiten Basisrente, betriebliche Altersversorgung (bAV) oder private Rentenversicherung?Der Berater geht von folgenden Annahmen aus: Der Kunde spart monatlich 131,25 Euro, in der Summe somit den derzeit jährlich maximal über Riester geförderten Beitrag von 1 575 Euro im Jahr. Sein Grenzsteuersatz in der Ansparphase beläuft sich auf 44,3 % inklusive Kirchensteuer und Solidarzuschlag. Der Durchschnittssteuersatz in der Entnahmephase liegt auf Basis einer Hochrechnung bei 26,6 %. Ferner unterstellt der Berater, dass sich die Bruttorendite über alle Alternativen in der Ansparphase auf 5,5 % jährlich beläuft. In der Entnahmephase geht er von 3,5 % aus. Unterschiedlicher BeitragSomit mindert sich je nach Variante der tatsächlich geleistete Beitrag um die möglichen Komponenten Zulagen und Steuerersparnis. Beim Riester-Vertrag reduzieren die monatliche Zulage von 9,50 Euro und der Steuervorteil in Höhe von 48,64 Euro den Bruttobeitrag von 131,25 Euro, so dass eine reale Belastung von 73,11 Euro beim Versicherten ankommt (siehe Tabelle).Dabei ist es sinnvoll, dass der Angestellte einen privaten Riester-Vertrag wählt, also nicht über den Arbeitgeber geht. Denn mit der privaten Variante kann er die steuerliche Förderung in der bAV zusätzlich nutzen. Zudem erzielt er eine höhere durchschnittliche Nachsteuerrendite (5,84 %), weil er bei einem Riester-Vertrag über den Arbeitgeber als gesetzlich Krankenversicherter auf die Auszahlung Sozialabgaben zahlen müsste. Ein Blick auf die Tabelle zeigt den Renditevorteil, den der private Riester-Vertrag gegenüber den Alternativen mit sich bringt. Der Versicherte erzielt also unter den gegebenen Bedingungen die höchste Durchschnittsverzinsung. *) Dr. Ulrich Stephan ist Leiter Vermögensmanagement beim Finanzdienstleister MLP.