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Neue Chancen für Wechselwillige

1) Preiswerter Tarif ohne Schnörkel Privatversicherte können ohne Gesundheitsprüfung auf einen gleichwertigen, aber preiswerteren Tarif bei ihrem bisherigen Krankenversicherer wechseln. Viele Versicherer raten davon ab, weil mit niedrigeren Prämien...

Neue Chancen für Wechselwillige

1) Preiswerter Tarif ohne Schnörkel Privatversicherte können ohne Gesundheitsprüfung auf einen gleichwertigen, aber preiswerteren Tarif bei ihrem bisherigen Krankenversicherer wechseln. Viele Versicherer raten davon ab, weil mit niedrigeren Prämien auch der Leistungskatalog abgespeckt werde. Da ist etwas dran. Die privaten Krankenversicherer bieten heutzutage nach Vorgabe des Gesetzgebers einen sogenannten modifizierten Standardtarif an, der vergleichbar mit dem Leistungskatalog der GKV-Gesellschaften finanziell nur die medizinische Grundversorgung abdeckt. Wer auf Krankenversicherungsschutz mit “Schnörkeln” (wie etwa Chefarztbehandlung im Krankenhaus) verzichtet, kann mit solchen Tarifen Geld sparen. 2) Tarif mit SelbstbehaltKosten sparen kann man aber auch, wenn man aus dem eigenen bestehenden Rundum-Vollversicherungstarif in einen Tarif mit Selbstbehalt beim selben Versicherer wechselt. Dazu ist keine Gesundheitsprüfung nötig. 3) Details des Wechselrechts noch offenNoch steht die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (BaFin) für die Eckpunkte des vom PKV-Verband neu erarbeiteten Wechselrechts privat Versicherter zu Mitbewerbern aus. Das Recht sehe bisher nur vor, dass die Kunden die Gesellschaft verlassen und dann in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. Wer dann in einen höherwertigen Vollversicherungstarif wechseln will, muss seine Alterungsrückstellung im Basistarif des neuen Versicherers zurücklassen. Insgesamt stehen die Wechselmodalitäten noch nicht fest. Es ist noch nicht geregelt, unter welchen Bedingungen der Wechsel von einem Krankenversicherer in den Normaltarif eines anderen erfolgen kann.