Finanzen persönlich

Neue Regeln für Bankkunden

Geänderte Stornierungsfristen von November an

Neue Regeln für Bankkunden

Von Monica HeimelMillionen deutsche Bank- und Sparkassenkunden erhalten in diesen Tagen dicke Post: Es kommen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz: AGBs. Sie gelten bereits vom 31. Oktober an, und zwar als Folge der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden musste. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:Karten-Missbrauch: Unabhängig vom Verschulden des Kunden kann die Bank oder Sparkasse von ihrem Kunden bei Kartenmissbrauch etwa nach Diebstahl künftig bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung fordern. Unabhängig vom Verschulden heißt: Die 150 Euro können, müssen aber nicht in Rechnung gestellt werden, selbst wenn der Kunde alles richtig gemacht hat. Verhält sich der Kunde grob fahrlässig, weil er z.B. die Geheimnummer auf der EC-Karte oder auf einem Zettel im Portemonnaie notiert hatte, so gilt der Verfügungsrahmen pro Tag als Haftungsgrenze. Nach Kartensperrung geht der Schaden allein zu Lasten der Bank. Gefährliche ZahlendreherFehl-Überweisungen: Banken haben bei handschriftlich ausgefüllten (“beleghaften”) Überweisungen nicht mehr die Pflicht, den Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen. Ein Zahlendreher bei der Kontonummer des Empfängers kann also künftig leichter dazu führen, dass das Geld beim Falschen landet. Der Kunde muss dann versuchen, das Geld vom unberechtigten Empfänger zurückzubekommen. Bei Überweisungen, die per Telefon oder Internet in Auftrag gegeben wurden, hatten Banken schon bisher keine Kontrollpflicht (Landgericht Berlin, Az.: 57 S 116/00).Lastschriften-Stornierung: Für die sogenannten Sepa-Lastschriften gelten andere Rückholfristen. Sepa steht für “Single Euro Payments Area” (einheitlicher europäischer Zahlungsraum). Lastschriften sollen damit in der Eurozone vereinheitlicht werden.Deutsche Bankkunden sind es gewohnt, Lastschriften innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungsabschluss stornieren zu können. Rechnungsabschluss ist meist das Quartalsende. Künftig kann nur bis zu acht Wochen nach der Abbuchung das Geld zurückgefordert werden. Die Umstellung auf Sepa-Lastschriften ist jedoch erst ab dem 1. November 2011 zwingend, für inländische Lastschriften bleib es bis dahin bei der alten Frist. Schnellere ÜberweisungenGutschriften-Tempo: EU-Überweisungen müssen spätestens nach vier Geschäftstagen dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden. Für elektronische Überweisungen vom 1. Januar 2012 an: Innerhalb Europas muss das Geld nach höchstens zwei Tagen auf dem Konto eingegangen sein, innerhalb Deutschlands nach einem Tag.Für inländische Überweisungen gelten bereits nach alter Rechtslage kurze Fristen: Für Überweisungen in Inlandswährung innerhalb einer Haupt- oder einer Zweigstelle eines Kreditinstituts gestattet der Gesetzgeber z.B. nur einen Bankgeschäftstag, für andere institutsinterne Banken längstens zwei Geschäftstage.